Betreuungsgeld: Genehmigte Anträge gelten

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt, hat das Bundesfamilienministerium eine erste Entscheidung getroffen. Diese lautet nach Informationen des Kreises: Bereits positiv beschiedene Betreuungsgeldbescheide bleiben durch die Entscheidung des Gerichtes unberührt und dienen auch weiterhin als Auszahlungsgrundlage. Klar ist: Niemand muss Geld zurückzahlen Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin. Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter. Diejenigen, deren Antrag bereits bewilligt wurde, werden Zahlungen erhalten. Geprüft wird nach Angaben des Ministeriums derzeit noch die Rechtslage, wie mit Anträgen, die noch nicht beschieden wurden, umzugehen ist. Damit gilt auch: Bis weitere Regelungen getroffen werden, bleiben die der Kreisverwaltung vorliegenden Anträge auf Eis liegen und werden nicht bearbeitet.

Hintergrund
Das Betreuungsgeld konnte im Anschluss an das Elterngeld für Kinder ab dem 15. Monat bis maximal 22. Monat beantragt werden, wenn für die Betreuung keine Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Seit der Einführung dieser Leistung im August 2013 wurden im Ennepe-Ruhr-Kreis insgesamt 2.943 Anträge eingereicht, bewilligt wurden 2.738. Mit Blick auf die einzelnen Jahre verzeichnete die Kreisverwaltung eine steigende Nachfrage. Nach 1.500 Anträgen in 2014 ließen die Zahlen für das erste Halbjahr diesen Jahres 1.800 Anträge erwarten.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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