Wildgeflügelpest: Neue Verdachtssperrgebiete in Hagen sowie weiterhin Stallpflicht im gesamten Stadtgebiet
Bei einer am Harkortsee in Wetter (Ruhr) am Strandweg totaufgefundenen Wildente wurde das Geflügel-Influenza-Virus vom Typ N5 nachgewiesen. Während ein Labor des Friedrich-Löffler-Institutes aktuell noch abklärt, ob es sich bei dem Erreger um ein hochansteckendes Geflügelpestvirus handelt, hat das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises für Teile der Stadt Wetter bereits einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Auch für das Stadtgebiet Hagen mussten aufgrund des Verdachtsfalles entsprechende Restriktionsgebiete festgelegt werden, da die Fundstelle in der Nähe der Stadtgrenze liegt.
Sie bestehen nun zusätzlich zu den mit Allgemeinverfügung vom 18. November dieses Jahres festgelegten Hagener Restriktionsgebieten, die aufgrund einer am Hengsteysee tot aufgefunden, mit dem H5N8 infizierten Wildente bereits eingerichtet wurden. Mit der Allgemeinverfügung wurde auch schon die Stallpflicht für das komplette Stadtgebiet Hagen angeordnet.
Damit wurden alle Hagener Geflügelhalter angehalten, ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse aus den Ausläufen zu nehmen. Alternativ zum geschlossenen Stall können die Tiere nach wie vor auch in Volieren untergebracht sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese so abgesichert sind, dass von oben und der Seite keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.
Bei Vorliegen eines Geflügelpest-Verdachtes bei Wildvögeln werden im Radius von 1 und 3 km um die Fundstelle Kreisgebietsübergreifend ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Dies soll dazu beitragen, zu verhindern, dass sich die Geflügelpest weiter ausbreitet. Das Veterinäramt der Stadt Hagen hat betroffene Geflügelhalter über die Regelungen bereits informiert. Die wichtigste ist ein Transportverbot.
Darüber hinaus sollten Geflügelhalter folgendes beachten: Alle Geflügelhalter, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen. Aufgrund der allgemeinen Seuchenlage sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in ganz Nordrhein-Westfalen verboten. Außerdem sollten sie die Hygieneregeln besonders sorgfältig beachten. Die Ställe sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden, Besucherkontakt gilt es ganz zu vermeiden oder auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Die Auflagen sind aufgrund der Seuchenlage nötig, schützen die Tiere und bewahren gewerbliche Betriebe vor erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Nach allen derzeit bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das Virus für Menschen nicht gefährlich. Weltweit sind keine Erkrankungsfälle bekannt.
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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