Wildgeflügelpest: Ende der Aufstallpflicht für Hagener Geflügelhalter
Die seit November 2016 aufgrund des Auftretens von Geflügelpest bei Wildvögeln am Hengstey- und Harkortsee angeordnete Stallpflicht für Hausgeflügel wird nun wieder aufgehoben. Zu diesem Ergebnis kamen die Veterinärämter der kreisfreien Städte Dortmund und Hagen sowie des Ennepe-Ruhr-Kreis.
Seit dem letzten Nachweis des hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N8 bei Wildvögeln an den Ufern der Ruhrseen sind nunmehr mehr als 30 Tage verstrichen. Seither hat sich dort kein weiterer Ausbruch bei Wildvögeln ereignet, weder auf dem Gebiet der kreisfreien Städte Dortmund und Hagen noch im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Fristen, die aufgrund des letzten Ausbruchs für den Hagener Sperrbezirk und das sich daran anschließende Beobachtungsgebiet gegolten haben, sind zwischenzeitlich abgelaufen. Die genannten Restriktionsgebiete bestehen daher nicht mehr.
Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass das Geflügelpestvirus bei Wildvögeln im Bereich der genannten Seen derzeit noch vorkommt. Eine Aufstallungspflicht für das gesamte Stadtgebiet Hagen ist daher - genauso wie ein generelles Ausstellungsverbot für Geflügel - nicht mehr erforderlich. Daher wird die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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