Tiere vor einem möglichen Erregereintrag schützen
Veterinäramt mahnt zur Vorsicht: Etliche Vogelgrippe-Fälle in Norddeutschland

Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen. | Foto:  Archiv
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Etliche Fälle der Geflügelpest, auch "Vogelgrippe" genannt, treten seit Ende Oktober bei Wildvögeln insbesondere an der deutschen Nord- und Ostseeküste auf. Das Virus breitet sich jedoch zügig weiter aus. Das Veterinäramt der Stadt Hagen appelliert daher an alle Geflügelhalter, ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen und die für alle Haltungen vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Hierzu gehört unter anderem, dass die Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Weiterhin darf kein Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, für das Tränken der Tiere genutzt werden. Die Geflügelhalter müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Zudem sollten Geflügelbesitzer die Ställe möglichst nur mit Schutzkleidung betreten. Besucherkontakt gilt es ganz zu vermeiden oder auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist außerdem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein, müssen Halter dies unverzüglich beim Veterinäramt der Stadt Hagen nachholen.

Hohes Risiko für Geflügelhaltungen

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Die aktuellen Geflügelpestvirus-Subtypen H5N8 und H5N5 sind hochpathogen, also hoch krankheitserregend. Die Seuche ist daher anzeigepflichtig und wird von Seiten des Staates aus bekämpft.
Das Virus kann bei Nutzgeflügel sowie bei Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist aufgrund der Seuchenlage nötig, um die Haustiere zu schützen und gewerbliche Betriebe vor erheblichen wirtschaftlichen Verlusten zu bewahren.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die aktuell nachgewiesenen Virus-Subtypen ein zoonotisches Potential haben, das heißt auf den Menschen übertragen werden können.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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