Vom 1. März bis 31. Oktober
Rauchverbot im Wald: Waldbrandgefahr im Frühjahr betrifft auch Wälder in der Region

Ein Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes. | Foto: Archiv
  • Ein Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes.
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Aus gegebenem Anlass weist die Fachleitung Forst des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) die Bürgerinnen und Bürger auf das Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober nach Paragraf 47 des Landesforstgesetzes hin. Das Rauchen auf Waldwegen und Bänken ist in dieser Zeit ebenfalls verboten.

Das Rauchverbot ab dem 1. März erscheint zunächst überaus früh. Jedoch herrscht nicht nur im heißen Hochsommer akute Waldbrandgefahr. Auch im trockenen Frühjahr, wie es derzeit der Fall ist, sind Laub, Nadeln und Äste des letzten Jahres schnell entzündlich. Durch die noch nicht volle Belaubung der Bäume kann die Sonne den Waldboden gut erreichen, rasch trocknen und leicht entflammbar machen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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