Osterfeuer in Hagen
Nach alter Tradition werden auch in diesem Jahr am Karsamstag, 15. April, wieder Osterfeuer in Hagen entzündet. Osterfeuer dienen dabei der Brauchtumspflege und sind öffentlich. Die meisten Osterfeuer finden in sogenannten "im Zusammenhang bebauten Bereichen" statt und müssen somit wie in den Vorjahren nicht im Vorfeld genehmigt werden.
In allen geschützten Landschafts-, Wasser- und Naturschutzgebieten darf kein Osterfeuer gemacht werden. Der dazugehörige Landschaftsplan mit den einzelnen Schutzgebieten kann auf der Internetseite der Stadt Hagen (www.hagen.de) unter "Stadtpläne" oder bei der unteren Landschaftsbehörde Hagen, Rathausstraße 11, Gebäudeteil C, in der 9. Etage eingesehen werden. Weiterhin dürfen ausgewiesene Naturdenkmäler auch im Innenbereich nicht beeinträchtigt werden. Es muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.