Heckenschnitt im Frühjahr und Sommer verboten

Die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hagen erinnert an das Verbot, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres zu beschneiden, um die Tierwelt nicht in ihrem Lebensraum einzuschränken.
Die Regelung greift außerhalb von Wald-, Park-, oder Gartenflächen, wobei übliche „Formschnitte“ an Hecken oder die Rückschnitte zur Gesundhaltung von Bäumen ebenfalls ausgenommen sind. Dies dient dem Schutz von Tieren, welche im Frühjahr und Sommer verstärkt Platz zum Nisten und Brüten benötigen. Auch Maßnahmen der Pflege und der Freihaltung von Verkehrsflächen sollen daher während der Vegetationsruhe, also vom 1. Oktober bis 28. Februar, durchgeführt werden. Ein ungenehmigtes Fällen von Bäumen und Sträuchern wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft.
Fragen und Informationen zur Gehölz- oder Landschaftspflege bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hagen unter Tel. 02331-207-2904.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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