Stadtarchäologie Hagen
+++ Unangemeldete Waldarbeiten gefährden Bodendenkmäler +++
Fäll- und Rodungsarbeiten oder die unsachgemäße Beseitigung von Sturmschäden im Bereich von Bodendenkmälern in Hagener Waldgebieten, die nicht mit der Stadt abgestimmt sind, stellen ein großes Problem dar, wie die Untere Denkmalbehörde und Stadtarchäologie nun informiert.
Immer wieder werden bei Waldarbeiten geschützte Strukturen wie Wälle, Wege und Fundamentreste beschädigt oder vollständig zerstört. Hagen ist hierbei kein Einzelfall: "Es handelt sich um ein flächendeckendes Problem, das nur schwer, in der Fläche derzeit eigentlich gar nicht in den Griff zu bekommen ist. Dies gilt besonders für die vermuteten, also nicht rechtskräftig in eine kommunale Denkmalliste eingetragenen Bodendenkmäler", erklärt Prof. Dr. Michael Baales, Leiter der Außenstelle Olpe der LWL-Archäologie für Westfalen, das zuständige Fachamt für die Archäologische Denkmalpflege im Regierungsbezirk Arnsberg.
“Es ist enorm wichtig, dass sich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder auch Forstleute rechtzeitig bei uns oder der zuständigen Stadtarchäologie melden, wenn Forstarbeiten notwendig sind, bei denen eingetragene oder auch vermutete Bodendenkmäler betroffen sind", so Baales weiter. Denn Eingriffe im Bereich von Bau- und Bodendenkmälern sind nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen erlaubnispflichtig.
Mirjam Kötter, Leiterin der Unteren Denkmalbehörde und Stadtarchäologie der Stadt Hagen, ergänzt: "Es geht uns nicht darum, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern etwas zu verbieten. Unser Interesse gilt dem Erhalt und dem Schutz der Bodendenkmäler. Das können wir nur schaffen, wenn wir die Maßnahmen gemeinsam abstimmen."
Verursachte Schäden an Bodendenkmälern seien ordnungswidrig
Rücksichtslose Eingriffe mit schweren Maschinen und Fahrzeugen bei der Beseitigung von umgestürzten Bäumen richten häufig enorme Schäden an Bodendenkmälern an.
Die Folge: Überschliffene Denkmalbereiche, eingefahrene Gräben oder sogar abgetragene Denkmalteile. Werden Schäden an Bodendenkmälern erkannt, die nachweislich nicht auf natürlichem Wege entstanden sind, muss die Denkmalbehörde ordnungsbehördlich eingreifen. "Das wollen wir eigentlich nicht und es hilft letztendlich auch dem Bodendenkmal nicht", verdeutlicht Mirjam Kötter. "Derartige Schäden an der Denkmalsubstanz, die beispielsweise durch eine vorherige Abstimmung über die Art der Forstarbeiten mit uns vermeidbar gewesen wäre, stellen in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar."
Was ist bei Arbeiten im Bereich von Bodendenkmälern zu tun?
Die Untere Denkmalbehörde und Stadtarchäologie der Stadt Hagen erklärt auf ihrer Seite, was im Fall von geplanten Erdarbeiten im Bereich von bereits bekannten, aber auch vermuteten Bodendenkmälern zu beachten ist. Damit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nicht von Zufallsfunden überrascht werden und um eine fachgerechte Dokumentation und Bergung archäologischer Funde zu sichern, ist es wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, die Stadtarchäologie frühzeitig bei geplanten Arbeiten zu informieren. Dadurch lassen sich unnötige Bauverzögerungen und Mehrkosten vermeiden. Bei einem Eigentümerwechsel muss die Denkmalbehörde ebenfalls informiert werden. Wer nicht weiß, ob sich auf seinem Grundstück ein eingetragenes Bodendenkmal befindet, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde und Stadtarchäologie der Stadt Hagen wenden.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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