Zulassungsstelle reagiert auf enormen Andrang
Krisenmanagement im Rathaus Hagen hält an
Mit Blick auf die vom Land NRW beschlossenen Regelungen, das öffentliche Leben schrittweise wieder zu beginnen, informiert die Stadt Hagen, dass bis zum 3. Mai in den einzelnen Fachbereichen und Ämtern der Verwaltung weiterhin ein nur eingeschränktes Dienstleistungsangebot zur Verfügung steht. Generell bleiben damit alle Dienststellen der Stadt Hagen für den offenen Publikumsverkehr noch geschlossen.
Für dringende Dienstleistungen sind verwaltungsweit entsprechende Regelungen getroffen und alle Anliegen werden weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt und bearbeitet. Das geschieht im Einklang mit der Coronaschutzverordnung, deren oberstes Ziel es ist, vielfältige Kontakte innerhalb der Bürgerschaft und damit auch hinein ins Rathaus so weit wie möglich zu vermeiden, um einen bestmöglichen Schutz vor Infektionsrisiken zu gewährleisten. Die Reduzierung der Infektionsrisiken sowohl für die Bürger als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat somit weiterhin oberste Priorität.
Die jetzigen Öffnungsregelungen gelten somit zunächst bis zum 3. Mai, der geplanten Außerkraftsetzung der aktuellen Coronaschutzverordnung. Die Bürger werden insoweit gebeten, auch weiterhin den Kontakt zur Verwaltung zunächst per Telefon oder E-Mail zu suchen und sich unter www.hagen.de entsprechend aktuell zu informieren.
Beginnend mit dem 4. Mai wird das Dienstleistungsangebot der Stadtverwaltung weiter ausgeweitet – aber immer orientiert an der dann vorliegenden Rechtslage. Aktuell ist davon auszugehen, dass es auch ab dem 4. Mai noch keinen gänzlich offenen Publikumsverkehr geben wird, sondern die Dienstleistungen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden. Dieser Service steht dann aber in allen Bereichen der Stadtverwaltung wieder zur Verfügung.
Die Stadt Hagen bittet um Verständnis für dieses Vorgehen, denn sie erbringt vielfältige Aufgaben der unabdingbaren Daseinsvorsorge und diese Aufgaben müssen dauerhaft sichergestellt werden. Dies erfordert auch in den nächsten Wochen eine umsichtige, an die jeweilige Lage angepasste Erbringung der städtischen Dienstleistungen, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Die Zulassungsstelle vergibt Termine nur noch per E-Mail. Aufgrund des enormen Andrangs weist die Zulassungsstelle der Stadt Hagen daraufhin, dass Termine nur noch per E-Mail an KFZ-Zulassung@stadt-hagen.de vergeben werden. Die Terminvergabe erfolgt nach Dringlichkeit, die auch in der Mail kurz begründet sein muss. Kundinnen und Kunden müssen sich leider auf Wartezeiten für einen Termin einstellen.
Zulassungen von Motorrädern und Wohnmobilen können erst ab dem 4. Mai bearbeitet werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt Privatpersonen, nötige Zulassungen möglichst über Autohändler oder Zulassungsdienste abzuwickeln, um Kontakte weitestgehend vermeiden zu können. Externe Außerbetriebssetzungen und Tageszulassungen können nicht bearbeitet werden.
Die Zulassungsstelle ist ab sofort telefonisch nicht mehr erreichbar, da alle Mitarbeiter für die Zulassung von Fahrzeugen abgestellt werden. Die Stadt Hagen weist daraufhin, dass die Mitarbeiter in der Zulassungsstelle in unterschiedlichen Schichten arbeiten, um die Belegschaft und die Kunden zu schützen und den Betrieb der Zulassungsstelle überhaupt im aktuellen Umfang gewährleisten zu können.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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