Frage der Woche
Bewährung für geplantes Attentat: Urteilen deutsche Gerichte zu lasch?

Unsere Frage der Woche: Urteilen deutsche Gerichte zu lasch? | Foto: succo auf Pixabay
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Ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung - das ist das Urteil gegen einen jungen Syrer, der Anschlagspläne auf die Synagoge in Hagen geschmiedet hatte. 

Verurteilt wurde der zum Tatzeitpunkt 16-Jährige wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Sein Glück war sein Alter. Nach Erwachsenen-Strafrecht hätte ihn eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft gedroht. 

Behandlung in Kinderjugendhilfe-Einrichtung angeordnet

Zusätzlich muss sich der Jugendliche in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe behandeln lassen - womöglich wegen seiner schnellen Radikalisierung, die wohl über den Messengerdienst Telegram erfolgte. Dort ließ sich der Täter auch Anleitungen zum Bombenbau geben. Die benötigten Stoffe bzw. Zubehör wurden bei ihm nicht gefunden, so dass davon auszugehen ist, dass die Bedrohungslage für die jüdische Gemeinde noch nicht konkret war. 

Urteil für Jugendlichen gefällt

Anwalt zufrieden mit dem Urteil

Mit der Bewährungsstrafe zufrieden zeigte sich der Anwalt des jungen Mannes. Gegenüber der WP sagte Ihsan Tanyolu: „Alle Verfahrensbeteiligten sind sich darüber einig, dass das verhängte Strafmaß sinnvoll und angemessen ist.“ 

Facebook-Nutzer wettern

Anders sehen das viele Bürger. Auf unserer Facebookseite äußerten sie ihren Unmut: "Das ist ja eine Einladung für mehr..." oder "lächerlich" und "widerwärtig" werteten die Internetnutzer. 

Anhand dieses Falls stellen wir euch die Frage der Woche: Urteilen eurer Meinung nach deutsche Gerichte zu lasch? Welche Strafe wäre in diesem Fall angemessen? Sollte die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre herabgesetzt werden? Gibt es ein Urteil, das euch empört hat und wenn ja, welches? 

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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