Mord, Diebstahl und Hurerei in Wetter und Herdecke: Interessante Aufzeichnungen von vor 300 Jahren
Vor etwas mehr als 300 Jahren bewegten drei schwere Kriminalfälle die Gemüter in Wetter und im benachbarten Herdecke. Ein unbekannter aber schreibkundiger Einwohner in Wetter – vielleicht der damalige lutherische Pastor Heinrich Trippler – hat sie zur „Nachrichtunge der Gemeine inskünfftige“ schriftlich festzuhalten. Diese Aufzeichnung befindet sich heute im Stadtarchiv Wetter. Daraus geht hervor, dass der aus dem Gerichtsbezirk Schwelm gebürtige und in Wetter wohnende Peter Lüning seiner Ehefrau die Kehle durchgeschnitten und sie so umgebracht hatte.
Von Gerhard E. Sollbach
Dafür war er von dem in Wetter ansässigen landesherrlichen Gericht zum Tod durch Rädern verurteilt worden. Das Rädern war früher die übliche Hinrichtungsart bei Gattenmord. Dabei wurden dem auf der Erde ausgestreckt liegenden Verbrecher mit einem schweren Rad Stück für Stück die Glieder und vielleicht auch der Oberkörper zerschlagen. Am 9. Oktober 1694 holte man den Verurteilten aus dem Gefängnis im Amtshaus in der Freiheit Wetter, um ihn nach Hagen zur Richtstätte des Amts Wetter in Kückelhausen „aufm Haarbrocke“ (am Hasperbruch) zu bringen.
Mit Ruten „gestrichen“
Zusammen mit ihm wurde aber auch die „Hure“, Anna Catharina, die Witwe des Rahlenbeck in Wetter, nach Hagen zur Richtstätte gebracht. Allerdings sollte sie dort nicht hingerichtet, sondern an den Pranger gebunden und mit Ruten ausgepeitscht („gestrichen“) werden. Das war die Strafe dafür, dass sie mit dem erwähnten Peter Lüning in „wilder Ehe“ gelebt und sich somit nach damaligem Verständnis der „Hurerei“ schuldig gemacht hatte. Das öffentliche Auspeitschen war eine Ehrenstrafe beschämender Art und diente der öffentlichen Demütigung und Entehrung des Missetäters. Nach der Vollziehung der angeordneten Strafe wurde Anna Catharina Rahlenbeck des Landes verwiesen, was zusammen mit dem Verlust ihrer Ehrbarkeit und ihres gesellschaftlichen Ansehens ein zukünftiges Leben in Armut verhieß.
Strafvollzug am Markttag
Einen zweiten großen Justizfall gab es bereits im folgenden Jahr dann in Herdecke. Dort wurde am 18. Juli 1695 die Herdecker „Hure“ Catharina Brostes am Pranger dafür ausgepeitscht, dass sie ein unehelich geborenes Kind unmittelbar nach der Geburt in die Ruhr geworfen hatte. Auf Kindesmord stand früher aber eigentlich die Todesstrafe. Allerdings war die junge Mutter auch unter der Folter dabei geblieben, dass ihr Kind eine Totgeburt gewesen sei, weshalb sie nicht wegen Mordes, sondern wegen „Hurerei“ verurteilt wurde. Um der Vollziehung der Strafe an der „Hure“ Brostes eine möglichst große Öffentlichkeit zu sichern, war dafür ein Tag angesetzt worden, an dem der Herdecker Kornmarkt stattfand. Zu dem damals bedeutenden Herdecker Kornmarkt kamen auch zahlreiche auswärtige Käufer und Verkäufer, die sich das Schauspiel der Auspeitschung sicherlich nicht haben entgehen lassen.
Dieb gehenkt
Das letzte und dritte in der Aufzeichnung angeführte sensationelle Justizereignis ereignete sich fünf Jahre später wieder in Wetter. Es betraf den aus Schwelm stammenden und wegen zahlreicher Diebstähle von dem landesherrlichen Richter in Wetter zum Tod durch Hängen verurteilten Jan Horn. Das Hängen war früher die gängige Strafe für Diebstahl und ebenfalls eine „unehrliche“ Strafe. Am 25. August 1699 wurde der Verurteilte von den Wetteranern bis an die Gemeindegrenze zu Herdecke gebracht. Hier übernahmen ihn wie üblich die Herdecker, die ihn zur Hinrichtungsstätte in Kückelhausen schafften. Dort ist Jan Horn dann gehängt worden ist. Näheres zu diesem Vorfall hat der wettersche Chronist allerdings nicht notiert.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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