Soll von serbischen Gericht wegen Menschenhandel verurteilt worden sein
Wegen Totschlag: Hagener muss sich für grausame Tat vor Gericht verantworten
Ein 25-jähriger Hagener muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Hagen verantworten. Er soll am 09. Juni oder 10. Juni 2020 seine Lebensgefährtin in deren Hagener Wohnung erstochen haben. Das Opfer soll insgesamt 49 Stich- und Schnittverletzungen erlitten haben, davon 15 im Gesichts- und Halsbereich. Der Angeklagte soll aus Eifersucht und Wut gehandelt haben, weil sie ihn wegen eines anderen Mannes verlassen wollte.
Der Angeklagte soll 2018 von einem serbischen Gericht wegen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden sein. Er soll sich seit spätestens April 2018 in Deutschland aufhalten und hier wegen Diebstahls vorbestraft sein.
Als der Angeklagte am 15.06.2020 zum Zweck der Auslieferung nach Serbien festgenommen werden sollte, sollen die Einsatzkräfte in der Wohnung seiner Lebensgefährtin deren Leiche gefunden haben. Der Angeklagte soll einen Tag später in der Wohnung einer Bekannten festgenommen worden sein. Bei ihm soll sich die kleine Tochter der Getöteten befunden haben. Für den dem Angeklagten vorgeworfenen Totschlag (vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen) sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Das Gericht hat bereits darauf hingewiesen, dass bei einer Tötung aus Eifersucht unter bestimmten Umständen auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen in Betracht kommt.
Bei einer Verurteilung wegen Mordes (vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen unter bestimmten erschwerenden Bedingungen) ist in der Regel eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Schwester und die Tochter der Getöteten haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.
Für das Verfahren sind 12 Verhandlungstage vorgesehen: 14., 22.12.2020, 04., 19., 22., 25., 26.01., 01., 05., 10., 15. und 16.02.2021.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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