Prozessbeginn in Jugendstrafkammer Hagen
Vier junge Männer müssen sich für zwei schwere Raubüberfälle verantworten
Vier junge Männer aus Hagen müssen sich in der kommenden Woche vor allem wegen zweier schwerer Raubüberfälle vor der großen Jugendstrafkammer in Hagen verantworten.
Die Angeklagten Muhammed Y. und Mustafa K. (beide 19 Jahre) sollen die beiden anderen Angeklagten Ahmad A. (20 Jahre) und Mehtiali G. (24 Jahre) am 27. Februar 2019 in einem Hagener Jugendzentrum dazu gedrängt haben, gemeinsam den Netto-Markt in der Friedensstraße in Hagen zu überfallen. Hierzu soll Muhammed Y. dem Mehtiali G. eine zumindest echt aussehende, möglicherweise aber nicht echte Pistole übergeben haben. Während beide im Supermarkt die Kassiererin unter Vorhalt der Pistole in Schach gehalten und dabei der Kasse gut 2.800 Euro entnommen haben sollen, sollen die beiden 19-jährigen die Durchführung der Tat vor Ort überwacht haben. Nachdem die Angeklagten auf der Flucht gut 1.800 Euro ihrer Beute verloren haben sollen, sollen sie den Rest aufgeteilt haben, wobei der 20-jährige und der 24-jährige jedoch jeweils nur 80 Euro erhalten haben sollen.
Total-Tankstelle überfallen
Am 3. Februar 2019 sollen die beiden 19-jährigen zunächst das Gelände der Total-Tankstelle am Höing in Hagen ausgekundschaftet und bis zu einem günstigen Moment beobachtet haben. Sodann sollen die beiden anderen in die dortigen Geschäftsräume gegangen sein und die Kassiererin mit der echt aussehenden Pistole bedroht haben. Auch sollen sie einen Teleskopschlagstock mitgeführt haben. Sie sollen gut 500 Euro aus der Kasse genommen und sodann untereinander aufgeteilt haben.
Am 7. Februar 2019 soll der Angeklagte Mustafa K. überdies drei Polizeibeamte als „Bullen“, „Fotzen“ und „Nutten“ beleidigt haben.
Freiheitsstrafe
Für besonders schweren Raub sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vor. Bei den heute 19- und 20-jährigen Angeklagten kommt auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht, das dann maximal eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Alle Angeklagten sind auf freiem Fuß. Ahmad A. soll nicht, Mehtiali G. wegen Diebstahls, Muhammed Y. wegen Beleidigung, Nötigung, Missbrauch von Ausweispapieren, mehrerer einfacher und gefährlicher Körperverletzungen sowie versuchter Nötigung und Mustafa K. wegen gefährlicher Körperverletzung, unerlaubten Drogenbesitzes, Beihilfe zum Diebstahl sowie Raubes zugleich mit gefährlicher Körperverletzung vorbestraft sein.
Für das Verfahren sind drei Verhandlungstage bis zum 6. Februar 2020 vorgesehen.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.