SIHK informiert
Lockerung in NRW: Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gelockert

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass in NRW die Verpflichtung zur Überprüfung der Dichtheit privater Abwasserleitungen noch einmal gelockert worden ist.

Die Erleichterungen gelten nach SIHK-Information auch für Leitungen von Industrie- und Gewerbebetrieben, in denen haushaltsähnliches Abwasser etwa von Verwaltungsgebäuden abgeleitet wird, sofern das Abwasser nicht mit gewerblichem und industriellem Abwasser vermischt wird.
Weitere Infos erteilt SIHK-Umweltexperte Dr. Jens Ferber unter Tel. 02331-390272 oder ferber@hagen.ihk.de.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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