Abellio informiert
FFP2, KN95 oder N95-Pflicht für Zugpendler: Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig
In der aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske des Typs FFP2, KN95 oder N95 von den Fahrgästen getragen werden muss. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind derzeit im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt derzeit landesweit.
Damit die Abellio-Kundenbetreuerinnen und -Kundenbetreuer an Bord der Züge die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für FFP2-Masken nicht überschreiten, ist in der NRW-Corona-Schutzverordnung ebenfalls festgelegt, dass diese Personale während des Dienstes in den Zügen medizinische OP-Masken tragen dürfen.
Abellio bittet weiterhin jeden Fahrgast darum, Fahrten zu den üblichen Stoßzeiten im Berufs- und Feierabendverkehr zu vermeiden und nach Möglichkeit auf andere Zeiten ausweichen. Morgens zwischen 7 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr ist es erfahrungsgemäß voller. Wer die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten, sollte dies wahrnehmen und so Fahrtanlässe vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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