Zwei Einsätze für Feuerwehr Wetter
Eis-Einsatz am Dienstag: Eiszapfen drohten in Wetter auf Gehweg zu fallen

In der Kaiserstraße drohten in Höhe einer Bushaltestelle mehrere große Eiszapfen von der Dachrinne eines Mehrfamilienhauses auf den Gehweg zu fallen.  | Foto: Feuerwehr Wetter
  • In der Kaiserstraße drohten in Höhe einer Bushaltestelle mehrere große Eiszapfen von der Dachrinne eines Mehrfamilienhauses auf den Gehweg zu fallen.
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Zwei weitere, wetterbedingte Einsätze musste die Feuerwehr Wetter (Ruhr) am Dienstag bearbeiten.

Die Löscheinheit Alt-Wetter und der Tagesdienst wurden zunächst um 10.51 Uhr zu einem Hilfeleistungseinsatz alarmiert. In der Kaiserstraße drohten in Höhe einer Bushaltestelle mehrere große Eiszapfen von der Dachrinne eines Mehrfamilienhauses auf den Gehweg zu fallen. Die Feuerwehr sicherte den gefährdeten Bereich und entfernte aus einem Fenster heraus mittels Einreißhaken die Eisgebilde. Weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich und der Einsatz
konnte nach einer halben Stunde beendet werden.
Der Tagesdienst der Feuerwehr Wetter (Ruhr) wurde dann um 14.50 Uhr zur Unterstützung des Rettungsdienstes in die Hünnebecker Straße alarmiert. Auf der mit Schnee und Eis bedeckten Fahrbahn kam der Rettungswagen nicht mehr vorwärts. Das Fahrzeug wurde daraufhin wieder rückwärts auf die Fahrbahn "Eilper Höhe" gerollt. Die mittlerweile versorgte Patientin wurde in einem Schleifkorb gelagert und dieser wie ein Schlitten auf der steilen Fahrbahn nach unten
gelassen. Hier wurde die Person dann an den Rettungswagen übergeben. Die
eingesetzten Kräfte der Feuerwehr konnten den Einsatz nach einer guten Stunde
beenden.
In diesem Zusammenhang möchte die Feuerwehr gerne auf Folgendes hinweisen und
informieren: Aktuell gehen vermehrt Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger bezüglich eventueller Gefahren, z. B. ausgehend von Eiszapfen an Gebäuden ein. In diesem Falle ist für die Beseitigung von Gefahren im Allgemeinen (z. B. Eiszapfen, abbrechende Äste, etc.), welche von einem Grundstück ausgehen, grundsätzlich erst einmal der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer zuständig.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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