Bedrohung und Körperveletzung
Drohte damit Menschen auf Krankenhausstation zu erschießen: 20-Jähriger Hagener angeklagt

Einem 20-jährigen Hagener wird in einem Sicherungsverfahren versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter besonders schwerer Raub zur Last gelegt, wobei er die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.

 | Foto: Archiv
  • Einem 20-jährigen Hagener wird in einem Sicherungsverfahren versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter besonders schwerer Raub zur Last gelegt, wobei er die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.

  • Foto: Archiv
  • hochgeladen von Lokalkompass Hagen

Einem 20-jährigen Hagener wird in einem Sicherungsverfahren versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter besonders schwerer Raub zur Last gelegt, wobei er die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.

Am 21. März 2019 soll der Beschuldigte mit einer CO2-Schusswaffe unter Verwendung von Stahlkugeln des Kalibers 4,5 mm auf seinen Bruder geschossen haben, der jedoch unverletzt fliehen konnte.
Am Abend des 22. November 2019 soll der Beschuldigte bei der Einsatzleitstelle der Polizei in Hagen telefonisch angekündigt haben, mit einer Schusswaffe alle Menschen auf der Station 14 des St. Johannes Hospitals in Hagen töten zu wollen. Nachdem sodann zwei Polizeibeamte das Klinikgelände aufsuchten, soll der Beschuldigte die oben genannte CO2- Schusswaffe auf die Polizeibeamten gerichtet und auf diese in Verletzungsabsicht mehrere Schüsse abgegeben haben, die ihr Ziel jedoch verfehlten.
Am 19. November 2019 gegen 9.30 Uhr soll der Beschuldigte in der Schwerter Straße in Hagen auf die Zeugin H. getroffen sein. Von dieser soll er unter Vorhalt der CO2-Schusswaffe Geld gefordert haben. Als diese dem Beschuldigten gegenüber angab, kein Geld zu haben, habe der Beschuldigte sich entfernt.
Der Beschuldigte soll zur jeweiligen Tatzeit unter einer die Schuldfähigkeit ausschließenden psychischen Erkrankung gelitten haben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB könnte der Beschuldigte unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Für das Verfahren sind vier Hauptverhandlungstage vorgesehen: 21., 24., 28. und 31. Juli 2020.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

25 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.