Prozessauftakt im Landgericht
Brutale Vergewaltigung in Hagener Wohnung

Zwei Männer aus Meerbusch (30 Jahre) und Hagen (18 Jahre) müssen sich ab dem 29. Januar wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Hagen verantworten.Sie sollen am 10. August 2020 in Hagen gemeinschaftlich eine 24-jährige Frau vergewaltigt haben.

Die im Schwarzwald lebende 24-jährige Frau soll den 30-jährigen Mann aus Meerbusch im Sommer 2020 über Facebook kennengelernt und sich mit ihm in Hagen verabredet haben. Dort soll sie zunächst zusammen mit ihrem dreijährigen Sohn einige Tage mit den  beiden Angeklagten verbracht haben. Am Tattag sollen die Angeklagten die Geschädigte  und ihren Sohn mit in die Wohnung eines Freundes in Hagen genommen haben, die dieser  ihnen überlassen hatte. Während das Kind im Schlafzimmer schlief, sollen die Angeklagtenund die Geschädigte Bier getrunken und Marihuana geraucht haben. Der 30-jährige Angeklagte soll dann die hiervon benommene Geschädigte entkleidet und im Beisein des Mitangeklagten vergewaltigt haben. Dabei soll er sie, um ihren Widerstand zu brechen, gewürgt
und an den Haaren gezogen haben. Im Anschluss soll er den damals noch 17-jährigen Mitangeklagten aufgefordert haben, die Geschädigte ebenfalls zu vergewaltigen. Dieser Aufforderung soll der Jüngere nachgekommen sein. Die Geschädigte soll dann unter dem Vorwand zur Toilette gehen zu wollen nur mit einem Unterhemd bekleidet aus der Wohnung
geflohen sein und um Hilfe gerufen haben, woraufhin Anwohner die Polizei riefen.

Der 30-jährige Angeklagte ist nicht vorbestraft. Ihm droht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Der heute 18-jährige ist nicht vorbestraft. Ihm droht wegen Vergewaltigung nach Jugendstrafrecht eine Strafe bis zu zehn Jahren oder nach Erwachsenstrafrecht eine solche wie demälteren Angeklagten. Auch er befindet sich in Untersuchungshaft.
Für das Verfahren sind fünf Verhandlungstage vorgesehen.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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