Freiheitsberaubung, Nötigung und Sachbeschädigung
Bedrohte seine Mutter mit Schlachterbeil um die Wohnung weiter streichen zu können: Kurioser Fall vor Hagener Landgericht

Ein 52-jähriger Mann aus Hagen muss sich wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und
Sachbeschädigung vor dem Landgericht Hagen verantworten.
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    Sachbeschädigung vor dem Landgericht Hagen verantworten.
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Ein 52-jähriger Mann aus Hagen muss sich wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und
Sachbeschädigung vor dem Landgericht Hagen verantworten.

Er soll im September 2019 seine Mutter in deren Hagener Wohnung aufgesucht und dazu
gedrängt haben, ihr die Wohnung zu streichen. Nachdem er Bad und Flur wunschgemäß in
weiß gestrichen habe, soll er angefangen haben, weitere Wände mit bunter Farbe anzustreichen. Als seine Mutter ihm gesagt habe, dass sie dies nicht wünsche, soll er sie mit 2
einem Brotmesser und einem Schlachterbeil bedroht haben, damit sie das weitere Anstreichen zuließe. Außerdem soll er sie unter Drohung mit dem Messer über mehrere Stunden
im Wohnzimmer festgehalten haben, das sie lediglich einmal für einen Toilettengang habe
verlassen dürfen. Der Angeklagte soll während dieser Zeit mehrere Flaschen Bier getrunken haben.
Für die dem Angeklagten vorgeworfene schwerste Straftat (Freiheitsberaubung) sieht das
Gesetz in der Regel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Das Gericht wird auch prüfen, ob die Taten auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten zurückgehen und er deswegen für die Allgemeinheit gefährlich ist. Insoweit kommt statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Der Angeklagte soll unter anderem wegen Bedrohung vorbestraft sein, nachdem er angedroht hatte, eine Polizeiwache, in die er keinen Einlass fand, anzuzünden. Er befindet sich
auf freiem Fuß. Für das Verfahren sind 4 Verhandlungstage vorgesehen: 29.06., 02., 05. und
07.07.2021.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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