Brand am Kurt-Schumacher-Ring: Prozessauftakt im Hagener Landgericht
69-jähriger Iserlohner muss sich wegen schwerer Brandstiftung verantworten

Ein 69-jähriger Iserlohner muss sich in der kommenden Woche wegen versuchten Mordes zugleich mit schwerer Brandstiftung mit versuchter Todesfolge, Herbeiführens einer Explosion mit schwerer Folge und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Hagen verantworten. Er soll am 1. Dezember gegen 23.30 Uhr in der Absicht, sich selbst zu töten, die Gastherme seiner Wohnung in Iserlohn manipuliert und das ausströmende Gas entzündet haben.

Hierdurch soll es zu einer Explosion und einem Brand gekommen sein, der das fünfstöckige Wohn- und Geschäftshaus am Kurt-Schumacher-Ring zu großen Teilen zerstörte. Die elf anderen zur Tatzeit anwesenden Bewohner des Hauses sollen in Lebensgefahr gewesen sein, so dass sie ohne das rechtzeitige Eingreifen der Feuerwehr ums Leben gekommen wären. Fünf von ihnen sollen Rauchgasvergiftungen erlitten haben, zwei davon so schwer, dass sie stationär im Krankenhaus behandelt worden seien. Der Sachschaden an dem Gebäude soll sich auf ca. 1 Mio. Euro belaufen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe den Tod der mit ihm in dem Haus lebenden Menschen wenigstens billigend in Kauf genommen und dabei sowohl heimtückisch gehandelt als auch ein gemeingefährliches Mittel eingesetzt.

Für die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vor. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Für das Verfahren sind acht Verhandlungstage bis zum 10. Juli vorgesehen: 6., 15., 28. Mai, 16., 30. Juni, 6., 8. und 10. Juli.

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Lokalkompass Hagen aus Hagen

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