Schwerpunktkontrolle im Bahnhofsbereich und in Haspe
58 Verstöße gegen Coronaschutzverordnung
58 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügung haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen am Samstagabend, 27. Februar, bei einer Schwerpunktkontrolle rund um den Hagener Hauptbahnhof und in Haspe geahndet. Die Außendienstmitarbeiter waren in zivil unterwegs und haben neben den ansässigen Gewerbebetrieben vor allem Personenansammlungen und die geltende Maskenpflicht kontrolliert.
In zwei von insgesamt neun überprüften Gewerbebetrieben wurden die Auflagen der Coronaschutzverordnung nicht eingehalten. Die Mitarbeiter lösten mehrere Personenansammlungen auf. Neben den ergangenen Platzverweisen erwartet die Betroffenen nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro. Im Bereich des Hasper Kreisels wurden wegen Personenansammlungen und dem Verzehr von gekauften Speisen und Getränken im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle in mehreren Fällen Platzverweise erteilt. Die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wird nun geprüft. Auf die Betroffenen kommt in diesen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu. Die Coronaschutzverordnung gibt vor, dass im öffentlichen Raum ein Kontaktverbot besteht. Personen aus einem Haushalt dürfen sich im öffentlichen Raum mit höchstens einer Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten. Gegen die geltende Maskenpflicht im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs, in Teilen des Graf-von-Galen-Ringes und des Bereiches der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße zwischen 7 und 22 Uhr haben am Samstagabend sechs Personen verstoßen. In diesen Fällen kam es zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Hierbei sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Bußgeldhöhe von 50 Euro pro Verstoß vor.
Im Rahmen der Schwerpunktkontrolle am Samstagabend stellen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine Schank- und Speisewirtschaft fest, die trotz des aktuellen Verbots geöffnet war. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hielten sich mehrere Personen in dem Betrieb auf. Der Betrieb wurde versiegelt sowie eine Anzeige gegen den Gewerbetreibenden vorgelegt. Die Person erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Am Sonntag löste das Ordnungsamt zwei private Geburtstagsfeiern auf. Die Coronaschutzverordnung gibt vor, dass Feiern derzeit untersagt sind. Das gilt ausdrücklich auch für den privaten Bereich. Die Veranstalter müssen nun mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen. Anzeigen gegen die Gäste werden geprüft. Das Bußgeld beträgt hier 250 Euro pro Person.
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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