Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren möglich
29-Jähriger wollte Person erstechen: Wetteraner wegen versuchten Mordes vor Hagener Landgericht
Ein 29-jähriger Mann aus Wetter muss sich wegen versuchten Mordes zugleich mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hagen verantworten.
Er soll am 3.11.2020 in Wetter versucht haben, den neuen Partner seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu erstechen. Der Angeklagte soll einige Tage nach seinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung unter dem Vorwand, seinen Sohn sehen zu wollen,
um Einlass in die Wohnung gebeten haben. In der Wohnung soll er dann jedoch direkt in
die Küche gegangen sein, aus einer Schublade ein Messer mit einer ca. 20 Zentimeter langen Klinge an sich genommen haben und mit diesem Messer unmittelbar auf den im Wohnzimmer sitzenden, völlig arglosen neuen Freund seiner getrennt lebenden Ehefrau losgegangen sein. Mit den Worten, dieser habe ihm alles genommen, soll der Angeklagte mehrfach auf sein Opfer eingestochen haben. Der Angeklagte soll die Tötung heimtückisch und
aus sonstigen niedrigen Beweggründen versucht haben. Im Kampf sei es dem Geschädigten dann gelungen, das Messer so von sich wegzudrücken, dass die Klinge abknickte und
das Messer nicht weiter zu gebrauchen war. Insgesamt soll der Geschädigte lebensgefährlich verletzt worden sein und vier Stichverletzungen in Brustkorb, Rücken und Nacken erlitten haben. Im Anschluss an die Tat soll der Angeklagte bis zum Eintreffen der Polizei versucht haben, die Blutungen des Geschädigten mit Handtüchern zu stoppen.
Für versuchten Mord sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren
vor. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft.
Der Geschädigte hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.
Für das Verfahren sind 8 Verhandlungstage vorgesehen: 23.04., 05., 10., 18., 19.,
21.05., 01. und 08.06.2021.
Autor:Lokalkompass Hagen aus Hagen |
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