Bereits am ersten Verhandlungstag am 17.10.2011 konnten 30 Prozessbeobachter mit eigenen Ohren hören, dass ein Zeuge, Mitarbeiter der Widerspruchstelle des Jobcenters Märkischer Kreis, zugeben mußte, dass zumindest ein Vorwurf des Angeklagten gegen das JC MK zu Recht bestanden hatte:
Durch die Zustellung eines rechtswidrigen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides war es zu einer Vermögensschädigung einer Leistungsberechtigten in Höhe von 198,98 € gekommen.
siehe:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/oeffentlichkeit-gesucht-und-gebraucht-strafverfahren-gegen-elo-aktivist-in-iserlohn-am-1710-d99570.html
Am Montag, 07.11.2011 um 13:15 Uhr findet vor dem Amtsgericht Iserlohn ein weiterer Verhandlungstermin gegen den Erwerbslosen-Aktivisten statt. Der Strafantrag lautet nach wie vor: "wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit übler Nachrede".
Die Verhandlung ist öffentlich. Am Eingang finden Einlasskontrollen statt.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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