Immer häufiger berichten Kunden des Jobcenters MK, dass sie nicht darüber aufgeklärt werden, dass die Möglichkeit besteht, Bewerbungskosten bis zu 300,00 € im Jahr erstattet zu bekommen.
Bewerbungskosten sind nämlich in der Regelleistung nicht erfasst. Eine Erstattung erfolgt allerdings nur nach vorheriger Antragstellung.
Der Aufklärungs- und Informationspflicht kommt die Behörde nur unzureichend nach, so dass relativ wenige Erwerbslose eine Erstattung geltend machen.
Bisher wurden - zumindest denen, die sich selbst informieren - auch Online-Bewerbungen mit einer 5,00 €-Pauschale erstattet. Das ist auch sachlogisch angemessen, denn immer mehr Firmen gehen dazu über nur noch Bewerbungen per Mail zu akzeptieren. Dabei spielt selbstverständlich der angestrebte Beruf eine ausschlaggebende Rolle.
Ab dem 01.07.2011 soll nur die Erstattung von Bewerbungskosten für Online-Bewerbungen ersatzlos gestrichen werden. Das Jobcenter begründet dies mit einer eigenständigen Ermessensregelung hinsichtlich des Kostenbudgets.
Es ist daher anraten, schnellstmöglich einen formlosen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten zu stellen, und die Bewerbungsaktivitäten per Mail auf den Zeitraum bis Ende Juni zu konzentrieren.
Ob von den Einsparungen auch die "Bewerbungs-Trainings-Maßnahmen" betroffen sein werden, ist derzeit nicht bekannt, wohl aber, dass Betroffene darüber klagen, mehrfach zum Besuch der gleichen Kurse verpflichtet worden zu sein.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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