Verfahrensverschleppung beim LSG NRW
Eigenverantwortlich habe ich am heutigen Abend das Bundessozialgericht über die Verfahrensverschleppung beim LSG NRW informiert.
"Seit Januar 2014 warten Tausende von Leistungsberechtigten im Märkischen Kreis auf eine Entscheidung über die rechtskonformen Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis als „schlüssiges Konzept“.
Seit Januar 2017 ist die Entscheidung beim LSG NRW unter dem Aktenzeichen L 6 AS 120/17 anhängig.
Eine ernsthafte Sachprüfung hatte in der ersten Instanz nicht stattgefunden. Dem Vorsitzenden Richter Lund war nicht einmal aufgefallen, dass 9 von 65 Seiten (Seite 45–53) als „Quelle: Mietwerterhebung Saalekreis 2012“ auswiesen.
Der Klage führende Rechtsanwalt forderte Einsicht in die Datenerhebung zur Prüfung der Konzepterstellung. Bis heute sind die Rohdaten nicht vorgelegt worden. Weder der Märkische Kreis, noch das Jobcenter Märkischer Kreis noch die Firma Analyse & Konzepte haben die Rohdaten zur Prüfung vorgelegt. Damit wird die sachliche Datenprüfung verunmöglicht.
Das Sozialgericht Bremen hat in einem bisher unveröffentlichten Urteil vom 15.06.2018, Az. S 28 AS 1213/16, die von Analyse & Konzepte erhobenen „Rohdaten“ beigezogen. Die Überprüfung kommt zu dem Schluss, dass das Konzept den Vorgaben des Bundessozialgerichts nicht genügt.
In einem Parallelverfahren des Hochsauerlandkreises einer 80jährigen Klägerin scheint das LSG NRW darauf abzustellen, dass die Klägerin vor dem Termin verstirbt.
Hoheitliches Einschreiten erscheint mir angebracht."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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