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Seit 1998 gibt es bei Scheidungen das beide Elternteile weiterhin das Gemeinsame Sorgerecht / Umgangsrecht haben . Das Kind lebt bei dem einen Elternteil und die Eltern sollten Gemeinschaftlich über das Wohl des Kindes entscheiden .Das heißt Planung über die Schulische Laufbahn mit verbunden sind Hausaufgaben und Freizeitgestaltung des Kindes. Gemeinschaftliche absprachen wer was mit dem Kind macht , wann wer in den Urlaub fährt oder sogar wenn das Kind in einem Verein ist wer das Kind da...
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