Infoveranstaltung im Duisburger Gemeindezentrum Süd zum Thema Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber, denn es gibt Aufschluss über die Kompetenz des Bewerbers. Zudem wird dadurch eine erste Vertrauensbasis aufgebaut. Ein einfaches oder gar fehlendes Arbeitszeugnis bedeutet allerdings trotz ausreichender Qualifikation für die neue Stelle das vorzeitige Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren.

Einige Formulierungen sind für den Laien oft irreführend. Der Bewerber glaubt, er habe ein gutes Zeugnis bekommen, obwohl die Phrasen gar nicht so positiv sind. In diesem Artikel erfahren Arbeitnehmer alles Wichtige zum Thema Arbeitszeugnis und erhalten Tipps zur richtigen Interpretation des Dokuments.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer, der aus einem Betrieb ausscheidet, hat laut § 630 BGB einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. In vielen Fällen wird jedoch nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt. Der Arbeitgeber ist allerdings gesetzlich verpflichtet, seinem ehemaligen Mitarbeiter ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn dieser es verlangt. Kommt das Unternehmen trotz mehrfacher Aufforderung dieser Pflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Weigerung vorgehen.

Wie lange hat der Arbeitnehmer Zeit für die Anforderung des Arbeitszeugnisses?

Der Arbeitnehmer kann sich mit der Anforderung des Arbeitszeugnisses drei Jahre lang Zeit lassen. Es ist allerdings ratsam, das Dokument zeitnah, wenn möglich direkt nach der Kündigung zu beantragen. Wartet er zu lange, kann es sein, dass der frühere Vorgesetzte, mit dem er sich vielleicht gut verstanden hat, aus dem Betrieb ausgeschieden ist. 

Die Sprache des Arbeitszeugnisses

Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein muss. Das heißt, dass alle Formulierungen einen positiven Eindruck machen sollen, auch wenn sich Kritik dahinter verbirgt. Zudem muss das Dokument vollständig und wahrheitsgetreu sein. Angaben zu Krankheitszeiten und nicht bestandenen Prüfungen haben in einem Arbeitszeugnis nichts verloren. Auch der Kündigungsgrund darf nicht erwähnt werden, wenn der Arbeitnehmer dies nicht möchte. Außerdem sind Angaben zu Gewerkschaftszugehörigkeit und Parteimitgliedschaften verboten. Folgende Möglichkeiten gibt es, sich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis zu wehren:

• Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Vor allem in kleinen Betrieben wird ein wichtiger Aspekt ohne böse Absicht einfach mal vergessen.

• Schriftlicher Widerspruch. Hierbei sollten seitens des Arbeitnehmers alternative Formulierungen vorgeschlagen werden.

• Klage einreichen. Drei Wochen nach Erhalt des Dokuments kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eine sogenannte Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Die Beweislast liegt allerdings beim Arbeitnehmer.

Das gehört in ein vollständiges Arbeitszeugnis

In der Überschrift steht "Arbeitszeugnis". Dann folgen Name, Geburtsdatum, Zeitraum der Beschäftigung und die Position des Arbeitnehmers. Danach kommen der Name des Unternehmens und eine Beschreibung des Aufgabenbereichs. Auch eine eventuelle Führungsposition des Arbeitnehmers muss erwähnt werden. Darauf folgt eine Bewertung der Leistung sowie das Sozialverhalten der Person gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Mehr zum Thema Arbeitszeugnis Sozialverhalten ist auf dieser Themenseite abzurufen.

Besondere Arten des Arbeitszeugnisses

Das Zwischenzeugnis

Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis hat der Arbeitnehmer auf ein Zwischenzeugnis keinen rechtlichen Anspruch. Es wird während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses erstellt. Auch hier wird zwischen einem einfachen und qualifizierten Zeugnis unterschieden. Zudem ähnelt der Aufbau des Zwischenzeugnisses dem des Arbeitszeugnisses. Folgende Gründe kann die Erstellung eines Zwischenzeugnisses haben:

• Die Erstellung des letzten Zeugnisses liegt schon sehr lange zurück
• Es gibt einen neuen Vorgesetzten.
• Beförderung

Das Praktikumszeugnis

Wie beim Arbeitszeugnis gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Praktikumszeugnis. Der Aufbau gleicht dem des Arbeitszeugnisses, jedoch gibt es keine Informatuonen über die Aufgaben und Leistungen des Praktikanten.

Das Ausbildungazeugnis

Auch das Ausbildungazeugnis ist vergleichbar mit dem Arbeitszeugnis Zudem hat auch ein ehemaliger Auszubildender Anspruch auf die Erstellung des Dokuments. Auch eine eventuelle Übernahme des Azubis kann im Ausbildungsnachweis erwähnt werden.

Sollte ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgelegt werden?

Wer das Gefühl hat, dass sein Arbeitszeugnis schlecht ausgefallen ist, sollte es dennoch bei seiner Bewerbung mit einreichen, denn eine unvollständige Bewerbungsmappe macht einen schlechten Eindruck und wird oft direkt aussortiert. Gibt es allerdings genügend positive Arbeitsnachweise, kann das schlechte Arbeitszeugnis durchaus weggelassen werden

Autor:

Mirja Steppel aus Duisburg

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