„Kooperative Beschäftigung“
Erfolgreiche Qualifizierung im Kaufhaus der Diakonie
Projekt „Kooperative Beschäftigung“ als Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt
Kaufhäuser der Diakonie qualifizieren Langzeitarbeitslose im Bereich Lagerlogistik und Spedition
Kein Schulabschluss, keine Ausbildung, zwischenzeitlich noch nicht einmal eine Wohnung. Im Alter von 48 Jahren hat Helmut Havel schon fast alle Hoffnung aufgegeben, aus eigener Kraft einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden. Seinen letzten „richtigen“ Arbeitsplatz hatte er schon 1998 verloren. Die Teilnahme am Projekt „Kooperative Beschäftigung“ (KoBe) im Diakoniewerk Duisburg ist für ihn die Chance seines Lebens. Am 1. März 2022 hatte er seinen Arbeitsvertrag gemäß Teilhabe-chancengesetz unterschrieben und freute sich über einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Kaufhaus der Diakonie (KadeDi).
Zum KoBe-Projekt kam Helmut Havel im März 2022 über eine sogenannte Arbeitsgelegenheit (AGH) für Langzeitarbeitslose des jobcenter Duisburg. Von Oktober 2021 bis Februar 2022 arbeitete er als AGH-Teilnehmer im KadeDi in der Möbelabteilung. Ziel der AGH-Maßnahme ist es, den Menschen wieder eine berufliche Perspektive zu geben und damit die Möglichkeit zu schaffen, langfristig in den ersten Arbeitsmarkt einzumünden. Das hat Helmut Havel schon fast geschafft – für sich und auch für seine 13-jährige Tochter. „Ich bin alleinerziehender Vater und möchte ein Vorbild für meine Tochter sein“, erklärt er. „Und ich wollte beweisen, dass es irgendwie möglich ist, eine Arbeit zu finden, wenn man die Hoffnung nicht aufgibt.“
„Er ist ein toller Teamplayer, dazu sehr zuverlässig und fleißig“, lobt ihn seine Bildungsbegleiterin und Jobcoach Ines Stieglitz. „Daher wurde Herr Havel direkt für das KoBe-Programm vorgeschlagen, damit er die nötigen Fachkenntnisse im Bereich Lagerlogistik und Spedition erwerben und unsere Kooperations-Betriebe kennenlernen kann.“ Die Teilnehmenden im KoBe-Projekt erhalten einen sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsplatz (nach dem § 16i SGB II, im Rahmen des Teilhabechancengesetzes), der mindestens drei Jahre läuft und maximal auf fünf Jahre verlängert werden kann. Das KoBe-Projekt ist auf ein Jahr befristet.
Neu: Kooperative Beschäftigung
Kooperative Beschäftigung (KoBe) ist ein Projekt, das Ende 2021 als flankierende Maßnahme für das Teilhabechancengesetz ins Leben gerufen wurde. Es wird durchgeführt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds/ REACT-EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie. Im Fokus der Förderung stehen Kommunen, die von Langzeitarbeitslosigkeit besonders betroffen sind. Teilnehmende für das Projekt mit sogenannten „schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen“ werden über das Jobcenter zugewiesen. Im Diakoniewerk Duisburg erhalten die KoBe-Teilnehmenden eine individuelle Förderung, ein Arbeits- und Bewerbungstraining. Die Netzwerkkoordinatorin erstellt nach Eingangsberatung eine individualisierte Potentialanalyse und erarbeitet mit den Teilnehmenden die nötigen Handlungsfelder, Qualifikationsmöglichkeiten sowie Ziele und deren Umsetzung. Der Betriebscoach trainiert bei Bedarf gezielt Schlüsselkompetenzen wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit und kümmert sich um die Vermittlung der nötigen Fertigkeiten und Fachkenntnisse. Interessierte, die langzeitarbeitslos sind und sich eine berufliche Tätigkeit als Assistent Lagerlogistik vorstellen können, wenden sich bitte an ihre zuständigen Berater beim jobcenter Duisburg oder direkt an das Diakoniewerk Duisburg.
Seit 2019 gibt es das Teilhabechancengesetz
Zielgruppe des § 16i SGB II sind Menschen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und die sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Sie können mit diesem Regelinstrument sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie nicht arbeitslosenversichert sind. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist eine Beschäftigungsdauer bis zu fünf Jahren möglich. Arbeitgeber, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss.
Autor:Diakoniewerk Duisburg aus Duisburg | |
Webseite von Diakoniewerk Duisburg |
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