DEPECHE
Die Würde des Menschen
Das Wort Solidarität kommt bei Bärbel Ebert von dem Verein City Wärme zur Zeit nicht so gut an, wenn es um die Ärmsten der Armen geht, worum sich dieser Verein, der im Mai 2019 gegründet wurde, mit Herz und Hand kümmert.
„Seit 6 Wochen können die Obdachlosen die wir betreuen nicht mehr duschen,“ sagt sie mir , während sie die Verteilung der Lebensmittel organisiert. Sie hat Tränen in den Augen.
In Hamburg können Obdachlose während der Corona-Krise in einem Schwimmbad duschen. Seit April steht dafür das Hallenbad St. Pauli am Millerntor kostenfrei zur Verfügung, wie die Sozialbehörde mitteilte. Nun gut, wir sind nicht Hamburg, aber warum könnten das unsere städtischen Bäder nicht auch ?
Das Bad am Millerntor das zurzeit wegen der Corona-Krise wie fast alle Bäder in Deutschland, eigentlich geschlossen ist, sei montags, mittwochs und samstags jeweils von 10 bis 14 Uhr für diesen Zweck geöffnet. Um Infektionen zu verhindern, würden Duschgäste nur einzeln eingelassen. ( Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg)
Dann drückt sie mir einige Bußgeldbescheide in die Hand. Nichteinhaltung der Vorgabe über Zusammenkünfte und Ansammlung von mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit.
Jeweils 228,50 Euro. Ein dicker Happen für einen Menschen ohne ein Dach über den Kopf, ohne Familienanhang, ohne Job, und ohne irgendeine Alternative.
Wo sollen diese Menschen denn hin?
Kann man hier wirklich Hilfe und Solidarität einfordern ?
Wenn ja, von wem ?
Die Ordnungskräfte machen ihren Job und es gut, dass es sie gibt.
Es gibt keinen Spielraum oder Toleranz für sie. Dafür ist das Thema zu wichtig.
Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird auch in Duisburg das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, dem 27. April, in vielen Bereichen zur Pflicht. Auch hier gilt: Dass Nichtbefolgen der Maskenpflicht wird durch das städtische Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, überprüft. Im ersten Schritt werden ab Montag Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung zum Tragen des Schutzes nicht nachkommen. Sie werden aufgefordert, den Schutz anzulegen. Korrigieren die Angetroffenen ihr Verhalten nicht, so wird diese Pflichtverletzung durch die Ordnungsbehörde mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt. Bei nachhaltiger Verletzung kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.
Ich weiß nicht, ob diese Menschen Geld für eine Maske haben, ob sie überhaupt die Lage verstehen und einschätzen können. Streetworker sind zur Zeit nur auf der Gutenbergstr. im Suchtzentrum Duisburg mit Terminabsprache zu sprechen.
Die Würde des Menschen, ist unantastbar.
Wo fängt sie an und wo hört sie auf?
Ich weiß es nicht.
DSGVO--schriftliches Einverständnis für die
Veröffentlichung der Bilder liegt vor.
Heinz Flischikowski.
Autor:Heinz Flischikowski aus Duisburg |
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