Bezirksbürgermeister Marcus Jungbauer macht auf ein NRW-Sonderprogramm für Vereine aufmerksam
Bis zu 15.000 Euro „Corona-Hilfe“
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Da das nicht alle wissen, hat Hamborns Bezirksbürgermeister Marcus Jungbauer jetzt eine entsprechende „Info-Initiative“ gestartet.
In sozialen Netzwerken, in zahlreichen Gesprächen und Telefonaten hat der Bezirksbürgermeister darauf aufmerksam gemacht, wie und unter welchen Voraussetzungen Vereine an solche Zuwendungen gelangen können. Junngbauer: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Sonderprogramm Heimat 2020 zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Krise aufgelegt. Am 30. April hatte der Landtag mit breiter Mehrheit eine Antragsinitiative von CDU und FDP unterstützt, die das Auflegen eines entsprechenden Programms für Heimat und Brauchtum zum Gegenstand hatte“.
Nun ist es soweit. Das Sonderprogramm ist jetzt in Kraft getreten. 50 Millionen Euro stehen landesweit zur Unterstützung bereit. Anträge können ab sofort ausschließlich online gestellt werden. Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über www.mhkbg.nrw oder über die für die Hamborner Vereine zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. Die Anträge werden generell bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
Engagement für
das Gemeinwohl
Gerade jetzt zeigt sich die Stärke des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen. Es sind, nicht nur aber auch, die vielen Vereine, die ihre Strukturen nutzen, um Nachbarschaftshilfen, Einkäufe und mehr zu organisieren. Kommunal- und Heimatministerin Ina Scharrenbach: „In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl. Dieses Engagement findet vor Ort statt, im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf.“
Und das ist, so Jungbauer, auch im Stadtbezirk Hamborn in hohem Maße der Fall. Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie allerdings in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden.“
„Genau da“, so Jungbauer, „setzt das 50 Millionen Euro schwere Sonderprogramm der Landesregierung an. Ausschließlich gemeinnützige Vereine können diesen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.“ Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie drohende Zahlungsunfähigkeit. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Jungbauer: „Ob und inwieweit eine Förderung in Betracht kommen könnte, muss jeder Verein natürlich selbst prüfen. Ich wollte nur verstärkt auf diese Möglichkeit hinweisen.“
Autor:Reiner Terhorst aus Duisburg |
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