Loveparade: Zehn Personen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt

Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien, der Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg, und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler auf der Pressekonferenz in der Rheinhausen-Halle. Foto: Hannes Kirchner
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  • Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien, der Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg, und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler auf der Pressekonferenz in der Rheinhausen-Halle. Foto: Hannes Kirchner
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Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat dreieinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe 2010 Anklage vor dem Landgericht Duisburg gegen zehn Personen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt erhoben.

Beschuldigt werden drei Mitarbeiter des Amtes für Baurecht in Duisburg sowie drei städtische Bedienstete in leitender Funktion: der für das Prüfungsteam zuständige Abteilungsleiter, die Amtsleiterin und der damalige Bau- und Stadtentwicklungsdezernent Jürgen Dressler. Zudem müssen sich vier Mitarbeiter
des Veranstalters Lopavent für die Massenpanik mit 21 Toten und 652 weiteren, zum teils schwer verletzten Menschen strafrechtlich verantworten: der Gesamtleiter, der Produktionsleiter, der Verantwortliche für die Sicherheit sowie der technische Leiter des Projekts.

„Es geht um die strafrechtliche Aufklärung“, betonte der Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg, Horst Bien, auf der Pressekonferenz in der Rheinhausen-Halle vor rund 80 Medienvertretern aus ganz Deutschland und dem Ausland. „Wir haben nicht nach der politischen, nicht nach der moralischen Aufklärung gesucht.“ Und so werden Duisburgs damaliger Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Veranstalter Rainer Schaller nicht zur Verantwortung gezogen. „Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben“, so die Staatsanwaltschaft.

Denn genau darin sieht die Staatsanwaltschaft die Ursachen für die Katastrophe: Schwerwiegende Fehler bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung sowie eine unterbliebene Überwachung sicherheitsrelevanter Auflagen am Veranstaltungstag.

Das geplante Zu- und Abgangssystem zum Loveparade-Gelände war nicht geeignet, die östliche Rampe deutlich zu eng, um die erwarteten Besucherströme aufzunehmen. Es habe zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen müssen. Eine baurechtliche Genehmigung hätte niemals erteilt werden dürfen. Die städtischen Bediensteten hätten erkennen müssen, dass die Veranstaltung so nicht durchführbar sei.

Nicht angeklagt wird Duisburg Sicherheits- und Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe, wiewohl Koordinator der Veranstaltung auf städtischer Seite. Für die erforderliche Baugenehmigung sei aber nicht er, sondern der Planungsdezernent verantwortlich gewesen. Gegen den am Unglückstag diensthabenden Polizeiführer wird ebenfalls keine Anklage erhoben. Er hätte die wegen der Fehlplanung drohende Gefahr von Todesfällen und Verletzungen zu dem Zeitpunkt nicht mehr aufhalten können.

Für den Tatbestand fahrlässige Tötung drohen im Höchstmaß fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Kurz nach der Pressekonferenz gab Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link eine Stellungnahme ab. Seine Rede im Wortlaut hier

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Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien, der Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg, und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler auf der Pressekonferenz in der Rheinhausen-Halle. Foto: Hannes Kirchner
"Die Tragödie hat in Duisburg tiefe Spuren hinterlassen", betont der Leiter der Duisburger Staatsanwaltschaft, Horst Bien. Archivfoto: Frank Preuß
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Sabine Justen aus Duisburg

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3 Kommentare

Siegfried Räbiger aus Oberhausen
am 12.02.2014 um 16:49

Warum werden nur die Kleinen gehängt?
Wer hat auf der Pressetribüne die Unschuld verkündet!

Die Strafverfolgung kann nicht wegen fehlenden Nachweises persönlich fehlender Schuldzurechnung einzelner unterbleiben. Die Schädigung der Marktteilnehmer, der Arbeitnehmer, der Kunden oder der Allgemeinheit durch mangelhaftes oder fehlendes Organisationsverhaltens des Unternehmens ist durch ein eigenes Gesetz unter Strafe zu stellen.

Die Verfolgung ist bei uns nach §130 OWiG möglich; dort heißt es:" wird die Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Betriebsinhaber, Herrn Schaller oder eine von ihm bestellte Aufsichtsperson wahrgenommen oder unterlassen, dann .. " Sollte die Verfolgung hier unterbleiben, weil das Opportunitätsprinzip im Bußgeldverfahren gilt. Wenn dies der Fall sein sollte, muss auch in Deutschland ein gesondertes Unternehmensstrafrecht eingeführt werden.

Dies wäre nicht einmalig. Auch nach dem Seilbahnunglück in Kaprun wurden die Verantwortlichen nicht angeklagt. Am 1. 1. 2006 wurde deshalb das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Österreich in Kraft gesetzt, damit gilt auch hier Strafrecht und der Verfolgungszwang.

Seit Mitte der 90er Jahre ist es Standard, dass in internationalen Übereinkommen, wie auch in Rechtsakten der EU (Übereinkommen/Protokolle, Gemeinsame Maßnahmen, später Rahmenbeschlüsse, nun Richtlinien), die Kriminalisierungsverpflichtungen in Bezug auf bestimmte Straftaten enthalten, auch angeordnet wird.

Juristische Personen müssen für ihre Taten verantwortlich gemacht werden .

Das Unternehmensstrafrecht in Deutschland muss auch auf den Staat mit seinen Körperschaften und juristischen Personen ausgeweitet werden. Der Verdacht der Kumpanei der Mächtigen und der Politiker kann nur so ausgeräumt werden.

Sabine Justen aus Duisburg
am 13.02.2014 um 11:02

Dass nur die Kleinen "gehängt" werden, wiederspricht tatsächlich dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen.

Astrid Günther aus Duisburg
am 22.03.2014 um 20:54

Dieses Verfahren lässt wieder einmal mehr meinen Glauben an die Gerechtigkeit schwinden.