Loveparade-Strafverfahren: Prozessbeginn wohl nicht mehr in 2015

Wenn denn die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg überhaupt zugelassen wird und es zu einem Prozess im Loveparade-Strafverfahren kommt, wird dieser voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2015 beginnen. Das teilte das Landgericht Duisburg, wenige Tage bevor sich die Katastrophe mit 21 Toten und über 500 Verletzten zum fünften Mal jährt, offiziell mit.

Aktuell hat die Kammer das eingeholte Ergänzungsgutachten mitsamt Übersetzung aus dem Englischen den Verfahrensbeteiligten zugeleitet. Diese haben nun Gelegenheit, bis zum 25. September 2015 zu den 78 Seiten umfassenden Ausführungen des Sachverständigen Stellung zu nehmen.

Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten ist zentrales Beweismittel des Verfahrens. Hierzu hatte die Kammer zuletzt zahlreiche Ergänzungsfragen an den Sachverständigen gerichtet.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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