"Keine Aussicht auf Erfolg": Feuerwehrmann klagt nach Loveparade-Einsatz auf Schadenersatz

Feuerwehrmann Ralf S. kurz vor Beginn der Verhandlung. Er klagt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, da er seit seinem Einsatz auf der Loveparade an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und nicht mehr dienstfähig ist.
  • Feuerwehrmann Ralf S. kurz vor Beginn der Verhandlung. Er klagt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, da er seit seinem Einsatz auf der Loveparade an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und nicht mehr dienstfähig ist.
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So groß der Medienrummel, so kurz die Verhandlung. Nach nur einer dreiviertel Stunde war alles vorbei. Am Dienstag wurde vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg der erste Zivilprozess im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe vor fünf Jahren verhandelt. Der 53-jährige Duisburger Feuerwehrmann Ralf S. klagt auf 90000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Seit der Tragödie leide er an einer posttraumatischen Belastungsstörung, ist seitdem nicht mehr arbeitsfähig. Auch habe das Erlebte Folgen für sein Privatleben, er könne vieles nicht mehr regeln. Andere müssten das für ihn machen. "Dafür muss jemand aufkommen. Ich habe das Ganze doch nicht angezettelt." Beklagte sind Veranstalter Lopavent, deren Geschäftsführer Rainer Schaller und das Land NRW.

Der Vorsitzende Richter Stefan Ulrich räumt der Klage allerdings keine Aussicht auf Erfolg ein. Der Feuerwehrmann sei nicht unmittelbar körperlich verletzt worden, habe als Dritter, als Beobachtender, nur mittelbare seelische Schäden erlitten. Ausnahmen macht die Rechtsprechung hier nur bei einem Schockschaden naher Angehöriger.

Der Feuerwehrmann sei ein typisches Berufsrisiko eingegangen. So wie beispielsweise ein Polizist, der ein Entführungsopfer tot auffindet und so möglicherweise traumatisiert wird.

Für Montag, 5. Oktober, um 14 Uhr, wurde der Verkündungstermin am Landgericht Duisburg anberaumt.

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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