Kein Schmerzensgeld für Feuerwehrmann Ralf S.: 1. Loveparade-Zivilverfahren entschieden

Feuerwehrmann Ralf S. kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung am 1. September.
Foto: Justen
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Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg hat am Montag die Klage des Duisburger Feuerwehrmannes Ralf S. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 abgewiesen.

Ralf S. hatte aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung vom Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Rainer Schaller und dem Land NRW zuletzt rund 90.000 Euro gefordert.

Das Urteil im ersten Loveparade-Zivilverfahren entspricht der vom Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung am 1. September mitgeteilten Auffassung. Dabei ging es nicht um die Frage, wie es zu den dramatischen Ereignissen am 24. Juli 2010 kommen konnte. Denn selbst wenn die Beklagten hierfür die Verantwortung tragen müssten, hätte der Kläger nach Auffassung des Gerichts keinen Anspruch.

Grund: Nur der unmittelbar Verletzte habe Ansprüche, nicht aber derjenige, der die Verletzung oder den Tod Anderer lediglich miterlebe.
Darüber hinaus seien Polizisten und Feuerwehrmänner, so die Kammer, aufgrund ihrer Berufswahl vermehrt seelisch belastenden Situationen ausgesetzt. Entstehe daraus eine psychische Erkrankung, zähle dies zum Berufsrisiko.

Gegen das Urteil kann der Kläger binnen eines Monats Berufung einlegen.

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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