Geldbörse verloren, danach 88 Tage Haft

Auf dem Bundespolizeirevier Duisburg wurde am Freitagabend, 25. Mai, eine Geldbörse als Fundsache abgegeben. Der Eigentümer (53) wurde darüber informiert, wollte diese am gleichen Tag um 20.45 Uhr abholen und musste von der Bundespolizei aufgrund eines Haftbefehls festgenommen werden.

Bei der Personalienüberprüfung des Eigentümers aus Oberhausen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag.

Aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde er zu einer Geldstrafe von 2756,50 Euro oder ersatzweisen Freiheitsstrafe von 88 Tagen verurteilt. Zudem erhielt er zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot. Vermutlich führte er ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen ohne dass eine erforderliche Haftpflichtversicherung bestand.

Den Geldbetrag konnte der 53-Jährige nicht erbringen und wurde anschließend in die nächste Justizvollzugsanstalt gefahren.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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