Ex-Sicherheitsdezernent Wolfgang Rabe beim Loveparade-Strafprozess

Der ehemalige Duisburger Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe auf der Pressekonferenz im Duisburger Ratshaus am Tag nach der Loveparade-Katastrophe. | Foto: Archivfoto: Frank Preuß
  • Der ehemalige Duisburger Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe auf der Pressekonferenz im Duisburger Ratshaus am Tag nach der Loveparade-Katastrophe.
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Nach Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Rainer Schaller, einst geschäftsführender Gesellschafter der Lopavent GmbH – Veranstalter der Loveparade, wird jetzt Wolfgang Rabe, der frühere Rechts- und Ordnungsdezernent der Stadt Duisburg, als Zeuge im Loveparade-Strafprozess vernommen. Drei Tage wurden dafür anberaumt.

Rabe, wegen seiner Rolle als Loveparade-"Koordinator" vom Rat der Stadt im April 2014 nicht wiedergewählt, bestätigte seine damalige Aufgabe, das "politisch gewollte" Techno-Event ans Laufen zu bringen. Organisatorische Bedenken habe er immer wieder versucht, auszuräumen. Gravierende Sicherheitsbedenken hätte er nicht gesehen, die hätten auch zu einer Absage geführt. Allerdings verweist Rabe - wie schon zuvor Ex-OB Sauerland -  darauf, nicht für die formale Genehmigung zuständig gewesen zu sein.

Zum Verständnis: Rabe, Sauerland und Schaller gehören nicht zu den zehn wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung Angeschuldigten, die sich vor der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg verantworten müssen. „Es liegen (strafrechtlich) keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf ... die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben“, hatte die Staatsanwaltschaft bereits 2014 geurteilt.

Info
=> Bei der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli 2010 kamen 21 Menschen ums Leben, mindestens 652 Besucher wurden verletzt.
=> Zehn Personen sind wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeschuldigt: Vier Mitarbeiter des Veranstalters stehen wegen schwerwiegender Planungsfehler vor Gericht. Dazu drei Bedienstete des Duisburger Bauamtes sowie drei städtische Bedienstete in leitender Funktion, denen zur Last gelegt wird, die Veranstaltung genehmigt zu haben.
=> Ergeht bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil, verjähren die vorgeworfenen Straftaten.

Hier geht's zur Themenseite Loveparade

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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