als Fluchtweg bzw. NOTAUSGANG gekennzeichnet, so nicht!!

Ständig sind im örtlichen Lebensmitteldiscounter die ausgewiesenen Fluchttüren zugestellt. Mal ganz, anderes mal "nur teilweise " zugebaut, insgesamt gesehen... grob fahrlässig. Leider interessiert sich für diese Sicherheits- und Brandschutzmängel in dem Bereich, weder Personal noch Geschäftsführer mit dem notwendigen Ernst! Es wird schon nichts passieren!? >>> Mit der Einstellung wurde auch der Verkauf von Feuerwerkskörper unbeaufsichtigt neben dem Alkoholregal platziert.
Wenn hier etwas schief geht, dann ist die Katastrophe vorprogrammiert!
Die zuständige Behörde ruht in Weihnachtsferien! Na dann mal guten rutsch ins neue Jahr 2018, und schön weiter so.

Übrigens sind die ganzen Kunden mitschuldig wenn schlimmeres passiert, warum gehen Sie nicht zur örtlichen Betriebsleitung wenn solche Dinge auffallen. Dazu muss die rosarote Brille abgenommen werden!!!

Autor:

Jochen Czekalla aus Duisburg

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