2. Tag des Loveparade-Prozesses: Verteidiger zweifeln Rechtmäßigkeit an
Eigentlich waren in dieser Woche zwei Verhandlungstermine im Loveparade-Strafprozess angesetzt. Doch an Tag 2, Mittwoch, wurden die Prozesstage am Donnerstag und kommenden Dienstag abgesagt. Der Grund: eine "Besetzungsrüge" der Verteidigung.
Die Verteidiger bezweifeln die Zuständigkeit der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg, halten diese gar für rechts- und verfassungswidrig, stellen somit den Prozess in Frage. Der Hintergrund: Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. "Die Vorwürfe können mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden. Eine Verurteilung ist deshalb nicht zu erwarten", hieß es in der Begründung. Diese Entscheidung wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im April 2017 gekippt. Denn das hält eine Verurteilung "für hinreichend wahrscheinlich". Das Verfahren wurde daraufhin der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg übertragen. Das sei aber vorschriftswidrig, meinen die Verteidiger. Die Prozesspause sollen nun allen Beteiligten Gelegenheit zu Stellungnahmen geben.
Zuvor hatte die 6. Große Strafkammer die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen, deren Kinder auf der Loveparade waren ohne Zeugen des Unglücks zu sein, abgelehnt.
Zudem wurde die Anklage erweitert. Aus prozessökonomischen Gründen hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung auf 18 Fälle beschränkt. Weil das Gericht jetzt beschloss, dass auch sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage zu sein haben, wird die Zahl auf 50 Fälle erweitert.
Am kommenden Mittwoch, 20. Dezember, und Donnerstag, 21. Dezember, stehen die nächsten zwei Verhandlungstage, die letzten in diesem Jahr, an.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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