Aus Skandal-Spiel wird Skandal-Urteil: MSV wird doppelt und dreifach bestraft

Für den MSV Duisburg kommt es weiter knüppeldick! Wer dachte, der DFB wäre nach dem Schiedsrichterblackout vom Mittwoch um Schadensbegrenzung bemüht, sieht sich eines Schlechteren belehrt. Durch die DFB-Sperren für Sicker und Schmidt wird eine irreguläre Spielleitung im Nachgang endgültig zur Farce – mit zwei „Unmöglichkeiten“ auf einmal.

Zur Erinnerung: Gegen Saarbrücken kassierten die Zebras nicht nur (mindestens) ein regelwidriges Gegentor, sondern auch noch zwei Platzverweise – wohlgemerkt, in einem Spiel ohne jede Nickligkeiten und böse Fouls! Zuviel, um gegen den (dadurch) Tabellenführer zu punkten. Nun sollte man meinen, damit wäre der MSV genug gestraft. Doch weit gefehlt! Mit dem DFB-Urteil zu den beiden „Sündern“ entfaltet der indiskutable Auftritt von Schiri Patrick Glaser nun zusätzlich eine Langzeitwirkung, die den ohnehin personell maximal gebeutelten MSV bis ins Mark trifft.
Arne Sicker, mit „glatt“ Rot bedacht, wird für ein Spiel gesperrt, obwohl er klar, erkennbar und von allen Beteiligten bestätigt, nicht einmal Foul gespielt hat. Dominik Schmidt, aus ähnlich unerfindlichen Gründen des Feldes verwiesen, wird gar für drei Spiele aus dem Verkehr gezogen – obwohl er nur Gelb-Rot gesehen hatte. Begründung: Er habe „danach“ den Schiedsrichter geschubst, was allerdings auf zweierlei Weise eine sehr spezielle Wahrnehmung darstellt. Denn zum einen zog der Schiri Gelb-Rot, während er bereits „attackiert“ wurde, womit man davon ausgehen muss, dass diese Aktion bereits in sein Kartenurteil einfloss. Zum anderen wird Schmidts Berührung des Referees der vom DFB angeführten Bezeichnung „Schubser“ auch bei wiederholter Betrachtung nicht gerecht. Vor allem mangelt es bei dieser Bewertung an Verhältnismäßigkeit zu anderen verbreiteten Verstößen.

Sperre trotz Unschuld, Dreifach-Sperre bei Gelb-Rot

Entscheidendes Ungerechtigkeits-Potential birgt aber etwas anderes: In beiden Fällen zieht der DFB Fernsehbilder hinzu, um nachträglich Fehlurteile seines Schiris neu zu bewerten. Konsequent tut er das jedoch nur in einem Fall, nämlich bei der Schmidt-Szene. Die viel eindeutigere Schieflage jedoch, die Bestrafung ohne entsprechendes Vergehen im Falle Sicker, bleibt in Form einer Sperre bestehen. Der DFB unterscheidet da zwischen „Wahrnehmungsfehler“ und „Tatsachenentscheidung“, ersteres korrigierbedürftig, das zweite unverrückbar.
Bloß, warum? Schließlich sind beides Fehler. Warum kann dann nicht beides so gut wie möglich behoben werden? Ohnehin hätte diese Art „nachträglicher Video-Beweis“ ja keinen Einfluss mehr auf den Spielausgang. Aber sie böte die Möglichkeit, einen eindeutig unschuldigen Spieler wenigstens nicht doppelt zu bestrafen. Wenn genau das aber die Regeln nicht zulassen, dann stimmt’s mit diesem Regelwerk nicht!

Inkonsequente Nutzung von „TV-Beweis“

Dabei wirft der vorliegende Fall noch weitere Fragen auf: Etwa die nach der Rolle des vermeintlichen Gefoulten Jänicke (Stichwort: „Fairplay“), der zwar in der entscheidenden Szene gekrümmt am Boden liegen blieb, hernach aber fit genug war, um mit maximaler Akrobatik in der Nachspielzeit den entscheidenden Treffer zu erzielen. Oder die Frage, ob der DFB eine so offenkundige Fehlleistung seines Schiri-Schützlings damit belohnt, dass der seine nun in drei Einsätzen sattsam zur Schau gestellten „Kartenspiele“ weiterhin im Profi-Bereich feilbieten darf.
Unterm Strich bleibt es dabei: Der DFB, so gerne er sich auch nach außen hin modern gibt, verharrt mit der Aura der Unfehlbarkeit in einem Modus überkommen starrer Gerichtsbarkeit - ohne erkennbaren Willen, den Schaden für einen offensichtlich zu Unrecht Geschädigten wenigstens gering zu halten. Und der geneigte Betrachter fragt sich: Wo wäre das viel beschworene „Fingerspitzengefühl“ angemessener, als hier? Dass der Schiedsrichter es am Mittwoch erkennbar nicht hatte, ist traurig, kommt aber vor. Dass es nun jedoch auch der DFB vermissen lässt, ist fatal! Nicht nur für den MSV, sondern allgemein für das Vertrauen in den Sportsgeist.

Autor:

Mark Zeller aus Duisburg

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