Was man über SEPA wissen muss!

Uwe Haddenhorst | Foto: Sparkasse Duisburg

SEPA löst nationalen Zahlungsverkehr ab

Ein Interview mit Uwe Haddenhorst, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Duisburg

In der Presse, aber auch hier in Ihrer Sparkasse begegnet man im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr immer wieder der Abkürzung SEPA. Was verbirgt sich dahinter?

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und ist die Region, in der es einheitliche Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro gibt.

SEPA ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Optimierung des europäischen Binnenmarktes. Nach der Einführung des Euros – im Jahr 1999 das Buchgeld, im Jahr 2002 das Bargeld – folgte die schrittweise Standardisierung der im Euro-Raum existierenden Bezahlverfahren und schließlich die Schaffung von SEPA mit neuen und nahezu europaweit einheitlichen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften.

Welche Auswirkungen hat SEPA auf den Zahlungsverkehr in Deutschland?

Am 31.01.2014 wird der nationale Zahlungsverkehr zugunsten des neuen SEPA-Zahlverfahren abgeschaltet. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

Dann müssen sich die Kunden jetzt an neue Überweisungs- und Lastschriftverfahren gewöhnen?

Für die meisten Privatkunden wird der Wechsel zu den SEPA-Zahlverfahren fast unbemerkt stattfinden: Die neuen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind einfach zu nutzen, da sie sehr stark den Verfahren ähneln, die man hierzulande bis jetzt nutzt – egal ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale. Und natürlich bleibt das Girokonto bei der Sparkasse in der heutigen Form bestehen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen gelten weiterhin, z.B. bei Vereinen oder den Stadtwerken. Lediglich die Kennzeichnung des Kontos ändert sich. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl müssen unsere Kunden zukünftig die internationale Bankkontonummer, kurz IBAN, benutzen.

Wie kann man sich diese IBAN am besten merken?

Die IBAN besteht aus dem Ländercode DE für Deutschland, zwei Prüfziffern, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer. Bis auf DE und zwei Ziffern ist die IBAN also bereits bekannt und vertraut und daher leicht zu merken.

Welche Fristen gelten für Privatkunden?

Für Privatkunden gibt es zwei Übergangsfristen:
1. Bei inländischen Überweisungen können Kunden bei uns noch bis zum 1. Februar 2016 wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Im Sinne unserer Kunden werden wir die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und die längstmögliche Übergangsfrist für die neuen Verfahren anbieten. Wir übernehmen dann für unsere Kunden die Umstellung auf SEPA.

2. Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften benötigen Privatkunden bis zum 1. Februar 2016 – wie bereits heute – neben ihrer IBAN den BIC – den Bank Identifier Code, also die internationale Bankleitzahl. Nach dem Ende dieser Übergangsfristen benötigen Kunden im Zahlungsverkehr europaweit ausschließlich ihre IBAN.

Also müssen Kunden jetzt ihre IBAN und – für bestimmte Zwecke – auch den BIC auswendig lernen?

Kein Kunde muss IBAN und BIC auswendig lernen. Sowohl die IBAN als auch den BIC finden Sie schon heute unter anderem auf jedem Kontoauszug sowie auf der Rückseite der neuen SparkassenCard.

Ist die Umstellung für Unternehmen auch so einfach wie bei Privatkunden?

Nein, für Unternehmen gibt es keine Übergangsfristen. Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren muss rechtzeitig bis zum 1. Februar 2014 vorbereitet werden. Bis dahin müssen sie ihre Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen fit gemacht haben. Deshalb empfehlen wir Unternehmen, sich rechtzeitig der Umstellung zu widmen.

Das hört sich nach einer Menge Arbeit an. Was müssen Firmenkunden bzw. Unternehmen alles beachten?

Im ersten Schritt müssen diejenigen Systeme in der Buchhaltung und anderen Bereichen identifiziert werden, die geändert werden müssen. Danach steht die eigentliche Anpassung der Systeme an.

Zum Beispiel sollten Unternehmen die Geschäftskorrespondenz auf IBAN und BIC umstellen, ihr Finanzbuchhaltungssystem und ihre Zahlungsverkehrsanwendungen anpassen sowie in ihrer Verwaltung die IBAN und BIC der Kunden und Geschäftspartner ergänzen. Schließlich sollten sie prüfen, ob sie alle Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Unternehmen, die Lastschriften einziehen, müssen bei der Umstellung weitere Aspekte beachten.

Müssen die Firmenkunden das alleine managen oder werden sie unterstützt?

Wie bereits bei der EURO-Einführung unterstützen wir unsere Kunden auch bei der SEPA-Einführung:

Unsere Kundenberater sind SEPA-geschult und bei speziellen Fragen steht unser SEPA-Projektteam gerne zur Verfügung.

In unseren Geschäftsstellen bieten wir einen 20-Punkte-SEPA Check zur Ermittlung des individuellen Handlungsbedarfs an.

Umfangreiche Informationen rund um SEPA mit Checklisten für den Umstellungsprozess in den Unternehmen und verschiedene Broschüren zum Herunterladen gibt es auf www.sparkasse-duisburg.de/sepa.

Und unsere Zahlungsverkehrsanwendungen für Firmenkunden und spezielle Tools der Sparkassen-Finanzgruppe helfen bei der Umrechnung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN/BIC. Hier denke ich neben der Electronic-Banking-Software SFirm, StarMoney und SPG-Verein auch an den SEPA Account Converter, den wir ebenfalls zum kostenlosen Download auf unserer Homepage anbieten.

Lohnt sich die ganze Arbeit für Firmenkunden denn auch?

Ab der Umstellung nutzen Unternehmen das gleiche Verfahren für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen. Die begleitende Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Datenformats erleichtern auch europaweite Geschäftsaktivitäten.

Der Zahlungsverkehr in Europa wird durch SEPA taggenau planbar. Das erlaubt eine
präzisere Liquiditätsplanung.

Privatkunden, Unternehmenskunden: Wer ist noch von der SEPA-Umstellung betroffen?

Die Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren innerhalb Deutschlands zum 1. Februar 2014 bringt auch für Vereine Veränderungen mit sich. Damit diese vor allem ihre Mitgliedsbeiträge weiterhin problemlos einziehen können, sollten auch Vereine schon jetzt aktiv werden. Der Aufwand ist nicht unerheblich, aber mit der Sparkasse haben Vereine bei der Umstellung einen kompetenten Partner an ihrer Seite. Die gute Nachricht: Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen der Mitglieder müssen nicht erneuert werden, sondern können auch für den Einzug von SEPA-Lastschriften genutzt werden. Eine Checkliste hilft bei der Vorbereitung auf die neuen Zahlverfahren, einen Umsetzungsleitfaden für Vereine finden Sie ebenfalls in unserem Donwloadbereich.

Bereits jetzt erhältlich ist die Software SPG-Verein sowie als Aktionsprodukt SPG-Verein light, eine besonders preisgünstige Version mit allen Grundfunktionen für kleinere Vereine.

Außerdem denke ich noch an öffentliche Verwaltungen und Kommunen: Diese haben im Grundsatz die gleichen Herausforderungen wie Unternehmen und können deshalb auch die bereits genannten Unterstützungsangebote der Sparkassen-Finanzgruppe nutzen. Darüber hinaus gibt es im Internet bereits eine Checkliste speziell für öffentliche Verwaltungen. Ein Umsetzungsleitfaden in Form einer umfangreichen Broschüre ist auch verfügbar.

Zum Abschluss kurz und knapp: Was raten Sie Ihren Kunden?

Bis Februar 2014 müssen Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen ihre Systeme auf die SEPA-Zahlverfahren umstellen. Deshalb wird es für sie höchste Zeit, sich auf SEPA vorzubereiten. Sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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