Niederrhein-Therme ab Montag wieder geöffnet
Urlaub vom Alltag wieder möglich – Premiere für die neue Sauna

Ab Montag, 5. Juli, sind Schwimmbad- und Saunabereich in der Niederrhein-Therme wieder geöffnet.
Foto: Niederrhein-Therme
  • Ab Montag, 5. Juli, sind Schwimmbad- und Saunabereich in der Niederrhein-Therme wieder geöffnet.
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Das lange Warten hat ein Ende. Montag, 5. Juli, ist der Tag, den viele Stammgäste und „Neuentdecker“ der Saunalandschaft und des Schwimmbadbereichs in der Niederrhein-Therme herbeigesehnt haben. Einem Urlaub vom Alltag im Herzen des Revierparks Matllerbusch steht (fast) nichts mehr im Weg.

Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten des gesamten Teams ist das Erwachen aus der Corona-Lethargie wieder möglich. Das Wellenbad mit der vorgelagerten Außenanlage, aber auch die mit viel Neugier und Vorfreude begleitete neue Sauna, stehen unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzverordnungen wieder zur Verfügung. Die Eintrittsgrundlage, die in der Corona-Schutzverordnung verankert ist, ist die 3 G-Formel.

Aufgrund der großzügigen Anlage gibt es in jedem Fall ausreichende Gelegenheiten und Möglichkeiten, den Kurzurlaub vor der eigenen Haustüre nach siebenmonatiger „Zwangspause“ entspannt zu genießen. Der Saunabereich ist ab Montag täglich von 10 bis 21 Uhr und das Schwimmbad von 11 bis 20 Uhr geöffnet. Zudem sorgen das Gradierwerk und die Salzgrotte für freie Atemwege. In den Saunen dürfen auch wieder Aufgüsse mit "Verwedelungen" über den Öfen durchgeführt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.niederrhein-therme.de.

INFO

Die Eintrittsgrundlage, die in der Corona-Schutzverordnung verankert ist, ist die 3 G-Formel.
> Geimpft: Hier ist der Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen erfolgten vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff notwendig.
> Getestet: Vorzuzeigen ist der Nachweis eines offiziellen negativen (Antigen-)Schnelltests. Der Test darf maximal nicht älter als 48 Stunden sein.
> Genesen: Nachzuweisen ist ein positiven Testergebnis, das auf einer Labordiagnostik beruht und zwischen 28 Tagen bis maximal sechs Monaten zurückliegt.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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