Wissenswertes über Urheberrecht und Copyright
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Foto Pixabay

Im Netz gibt es tolle Fotos. Ein Klick und schon hat man sie
heruntergeladen. Das ist nicht weiter schlimm, solange sie nur auf der eigenen
Festplatte bleiben und man sie nicht im Internet veröffentlicht.
Schnell hat man ein Sammelsurium von fremden Bildern und weiß
nicht mehr, woher.
Man ist dann versucht, die Bilder in Sozialen Medien zu zeigen.
Das kann sehr teuer werden, wenn man keine Lizenz dazu hat oder vom Urheber der Fotos keine Erlaubnis hat

Legal Tech-Unternehmen durchsuchen das Internet rund um die Uhr nach geschützten Bildern und versenden Massenabmahnungen.

Fotos, welche von anderen Personen aufgenommen worden sind, dürfen grundsätzlich nicht im social network und anderen Internetauftritten veröffentlicht werden. Tut man es ohne Genehmigung des Fotografen doch, so wird dies als Verletzung von Urheberrechten angesehen, was wiederum zu Abmahnungen sowie Schadensersatzansprüchen seitens des Urhebers führen kann.

Jeder besitzt nämlich das Recht am eigenen Bild, welches beinhaltet, dass niemand ein Foto einer Privatperson ins Netzwerk stellen darf, wenn diese es nicht ausdrücklich erlaubt hat. Diese Einwilligung sollte in schriftlicher Form erfolgen, und zwar bereits vor dem Hochladen des betreffenden Bildes. Sollten auf den Fotos Minderjährige zu sehen sein, so ist die Einwilligung der Eltern zum Hochladen notwendig.

Doch auch das Veröffentlichen von Fotos, die man zwar selbst gemacht hat, auf denen aber fremde Menschen zu sehen sind, dürfen nicht so ohne weiteres ins Netz gestellt werden.

Auch Screenshots die man von fremden Bildern macht , sind urheberrechtlich geschützt, sofern man sie veröffentlicht, denn sie sind Kopien

Grundsätzlich immer erforderlich bei urheberrechtlich geschützten Bildern ist eine Quellenangabe:

Man muss den Urheber und teilweise die Lizenz ausdrücklich nennen sowie häufig auch verlinken. Bei Bildern, die beispielsweise bei Flickr und Wikimedia Commons unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, sind die Nennung und die Verlinkung vorgeschrieben, teilweise müssen die Bildbeschreibung und weitere Angaben ergänzt werden. Wer keine oder eine unvollständige Quellenangabe veröffentlicht, riskiert eine kostenpflichtige Creative Commons-Abmahnung.

Diese Informationen habe aus diesen Quellen:

Juraforum

Bilder im Internet rechtssicher verwenden

Aber auch, wenn eine Quellenangabe nicht vorgeschrieben ist, wie z. B. Pixabay, sollte man anstandshalber die Seite nennen.

Nur wer aus eigener Feder nichts hervorbringt, muss sich mit fremden Federn schmücken...
(Roland Voß *1960)

Sich mit fremden Federn schmücken ist Leistung auf Kosten anderer

Autor:

Barbara Steffen (Ebsdorfergrund) aus Duisburg

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