Kommentar
über die Sozialversicherungsentgeltverordnung

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. Sie trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die SvEV löste die frühere Sachbezugsverordnung und die Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) ab.

In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht gehören dazu insbesondere die meisten steuerfreien Lohnzuschläge.

Daneben wird in der SvEV festgelegt, mit welchem Wert der Arbeitgeber Kost und Wohnung, die er einen Beschäftigten unentgeltlich zur Verfügung stellt, bei der Verbeitragung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen hat. Um eine unterschiedliche Bewertung im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht zu vermeiden, sind die Werte für Kost und Wohnung auch bei der Besteuerung anzusetzen.

Die Beträge werden jährlich fortgeschrieben. 2024 gelten monatlich als Sachbezugswerte für freie Kost und Logis:

für freie Kost 313 Euro, zusammengesetzt aus
jeweils 124 Euro für Mittag- oder Abendessen
und 65 Euro für Frühstück sowie
für freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, 278 Euro.
Als Werte für einen Tag gelten 1/30 dieser Beträge.

Kommentar

Ich bin durch Zufall in dem Weltnetzwörterbuch Wikipedia auf diesen Beitrag gestoßen; eigentlich war ich auf der Suche nach anderen möglichen Themen, über die ich schreiben und berichten kann. Ich kann natürlich keine Garantie für die Richtigkeit des Inhalts des obigen Textes übernehmen; wer genauere Informationen dazu sucht, sollte sich daher an eine fachkundige Stelle wenden.

Ich persönlich bin jedenfalls überrascht, mit welchen Themen sich Justiz und Gesetzgeber beschäftigen, zumal einem wie diesem, das in der breiten Öffentlichkeit so ziemlich unbekannt sein dürfte. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung sei an dieser Stelle nur der Völlständigkeit halber erwähnt.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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