Für städtische Kultur- und Freizeitveranstaltungen ab 1. November
Stadt setzt auf die 2G-Regel
Aktuell sind die Infektionszahlen in Duisburg und NRW rückläufig. Leider erwarten die meisten Experten allerdings für den fortschreitenden Herbst steigende Infektionszahlen. Die Impfquote ist nach wie vor zu gering, um sicher durch den Winter zu kommen.
Geimpfte und Genesene haben ein deutlich niedrigeres Risiko, sich erneut anzustecken. In den wenigen Fällen, in denen sich geimpfte Personen wieder infizieren, ist das Risiko einen schweren Krankheitsverlauf erheblich gemindert.
In Anbetracht dieser Einschätzung hat sich die Stadt Duisburg dazu entschlossen, ab dem 1. November nur noch geimpfte oder genesene Besucher in von ihr ausgerichteten Kultur- und Freizeitveranstaltungen zuzulassen. Das wird zukünftig auch den Zoo und größere Feste wie den Weihnachtsmarkt betreffen.
Für Angebote im Bildungsbereich, zum Beispiel VHS-Kurse, Lehrgänge, Integrationskurse, gilt die neue Regelung nicht, diese finden unter Beachtung der 3G-Regel statt. Hier können auch getestete Personen teilnehmen.
Diese Regelung gilt für alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen. Wegen der besonderen Situation von Schwangeren wird für diese Personengruppe trotz bestehender Impfempfehlung eine Ausnahme gemacht. Für die beiden letztgenannten Personengruppen genügt ein bestätigter negativer Antigen-Schnelltest. Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Wir ermuntern ausdrücklich auch private Veranstalter, unserem Beispiel zu folgen und 2G umzusetzen. Jeder hat die Chance, sich kostenfrei impfen zu lassen, sowohl zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Mitmenschen. Nur wenn wir die Impfquote deutlich erhöhen, werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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