Coronavirus in Duisburg
Stadt schränkt Kontakte im privaten Bereich ein - Friseur und nichtmedizinische Fußpflege nur noch mit negativem Schnell- oder Selbsttest
Aufgrund der weiter steigenden Inzidenzwerte und der in Duisburg stark verbreiteten britischen Mutation führt die Stadt Duisburg mit einer neuen Allgemeinverfügung ab Donnerstag, 1. April, Kontaktbeschränkungen nunmehr auch für den privaten Bereich ein.
Treffen im privaten Bereich sind nur noch unter Beteiligung von maximal zwei Hausständen und nur bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen gestattet. Bei der Berechnung der Personenzahl werden die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand.
Darüber hinaus ist ab Dienstag, 6. April, auch für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer Fußpflege ein bestätigter negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich. Das Testergebnis darf bei Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht älter als 24 Stunden sein. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme mitzuführen.
Was aber ist ein bestätigter Selbsttest? Auf Nachfrage teilt die Stadt Duisburg mit: "Hier orientieren wir uns an der Coronaschutzverordnung NRW, in der das Verfahren bereits beschrieben ist: Der Selbsttest muss dementsprechend am Ort der Dienstleistung in Anwesenheit des Personals durchgeführt werden."
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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