Stadt Duisburg erlässt ein „Kuttenverbot“ gegen Motorradclub

Zum Beginn des Prozesses gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs Satudarah MC Chapter Duisburg am Freitag, 17. Januar 2014 erteilt die Stadt ein „Kuttenverbot“ rund um das Landgericht in der Innenstadt.

Die Allgemeinverfügung verbietet während der Verhandlungstage das Tragen und Mitführen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen, Emblemen, Schriftzügen oder sonstigen Kennzeichen dieser Gruppierung. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbots kontrollieren und gegebenenfalls bei Missachtung einschreiten.

Am Freitag beginnt vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Präsidenten und ehemaligen „Secretary“ des Duisburger Satudarah Motorradclubs. Nach Einschätzung der niederländischen und deutschen Polizeibehörden ist mit einer großen Anzahl von Prozessbesuchern aus Kreisen des Satudarah MC zu rechnen.

Sie würden versuchen, im Umfeld des Gerichtsgebäudes massive Präsenz zu zeigen. Darüber hinaus würden sie den Prozess in ihren „Kutten“ verfolgen wollen, um auf diese Weise Stärke und Zugehörigkeit zu demonstrieren.

Im Vordergrund dieses Verhaltens steht nach Einschätzung der Behörden die Einschüchterung von Prozessbeteiligten. Diese würden, soweit sie Angehörige des MC Satudarah sind, an ihr „Schweigegelübde“ erinnert.

Es würde eine Einschüchterung „aus erster Hand“ vorgenommen, um das Aussageverhalten zu beeinflussen. Auch Zeugen und andere Prozessbeteiligte, die nicht dem Satudarah MC zuzurechnen sind, wären diesen Einschüchterungsmechanismen ausgesetzt.

„Das Auftreten in Kutte verbunden mit den Informationen über Gewaltbereitschaft und die Qualität der Bewaffnung dieser Gruppierung sind geeignet, Prozessbeteiligte negativ zu beeinflussen. Somit besteht eine konkrete Gefahr für das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit (Funktionsfähigkeit des Staates) und hier insbesondere der Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens“, heißt es in der Begründung der Stadt.

„Um diese Gefahr abzuwehren, wird das Kuttenverbot erlassen“, erklärt Oberbürgermeister Sören Link: „Wir wollen ein Zeichen setzen. Eine solche Demonstration von Macht, die einschüchtern soll, hat in unserer Stadt nichts zu suchen.“

Das Trage- und Mitführverbot wird ausschließlich auf die Prozesstage und auch da nur auf bestimmte Stunden begrenzt. Darüber hinaus gilt das Trage- und Mitführverbot nur in einem räumlich eng begrenzten Bereich

von der Köhnenstraße und Landfermannstraße (Norden), der Averdunkstraße, dem Averdunkplatz und der Mercatorstraße (Osten), der Friedrich-Wilhelm-Straße (Süden) bis zur Düsseldorfer Straße und Am Burgacker (Westen)

Die Öffentlichkeit des Prozesses bleibt gewahrt.

Autor:

Harald Molder aus Duisburg

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