Stadt Duisburg arbeitet intensiv an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Bundespräsident Christian Wulff hat am vergangenen Freitag das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zu Neuregelungen der Regelbedarfe im SGB II und der Einführung eines Bildungs- und Teilhabepaketes unterzeichnet. Mit diesem Gesetz kommt eine Fülle von Neuerungen auf Empfänger von Sozialleistungen zu. So wird neben rückwirkenden Änderungen im SGB II ein Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bereitgestellt.

„Ich freue mich sehr, dass vielen Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt durch das Bildungs- und Teilhabepaket nun die Inanspruchnahme einer Vielzahl von Leistungen möglich gemacht wird, zu denen ihnen bislang häufig der Zugang aus rein materiellen Gründen nicht möglich war“, reagierte Karl Janssen, Familien- und Bildungsdezernent der Stadt Duisburg und zugleich Koordinator für die Umsetzung des Bildungspaketes bei der Stadt Duisburg, erfreut über die Nachricht aus Berlin. „Bildung ist eines der wichtigsten Güter in unserer Gesellschaft. Sie ist das Fundament für ein gutes und selbstverantwortliches Leben“, so Janssen weiter. „Daher begrüße ich es sehr, dass Kindern und Jugendlichen nun in vielerlei Hinsicht, zum Beispiel bei der Lernförderung, bei der Mittagsverpflegung in Schulen oder Kitas oder auch bei Schulbedarfen und Ausflügen sowie generell bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, ganz konkrete Unterstützung zugesprochen wird.“

Die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben bedeutet für die Kommune einen nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand. Bis Ende letzten Jahres hatte es so ausgesehen, als würde diese Aufgabe bundeszentral gelöst. Erst das Ende Februar 2011 abgeschlossene Vermittlungsverfahren, welches Grundlage für das Zustandekommen des Gesetzes war, hatte dazu geführt, dass die Umsetzung nun den Kommunen obliegt.

Ab dem 1. April 2011 haben Kinder von Grundsicherungsempfängern und Wohngeldempfängern sowie Kinder von Kinderzuschlagsberechtigten Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt summiert sich die Anzahl der Leistungsberechtigten aus dem Bereich des Sozialamtes auf etwa 8000 Personen in Duisburg. Beim Duisburger jobcenter sind sogar 23.000 berechtigte Kinder gemeldet.

Zurzeit werden die Zuständigkeiten für die Wohngeldempfänger und die Kinderzuschlagsberechtigten geklärt, da diese noch nicht abschließend vom Land festgelegt worden sind.

Die Anträge können die Grundsicherungsempfänger aber trotzdem bis dahin in den zuständigen Bezirksämtern, die Wohngeldempfänger bei den zuständigen Wohngeldstellen und die Kinderzuschlagsberechtigten bei der zuständigen Familienkasse stellen. Daher haben die Betroffenen keine Nachteile zu erwarten.

Wenn jobcenter-Kunden Leistungen aus dem Bildungspaket bereits in Anspruch genommen haben, so können sie sich die dadurch entstandenen Kosten vom jobcenter Duisburg gegebenenfalls rückwirkend erstatten lassen. Wenn also beispielsweise ein Kind bereits seit Januar Mitglied in einem Fußballverein ist, kann man die Vereinsbeiträge für die Monate Januar bis März rückwirkend erhalten. Mitgliedsbeiträge können bis zu einer Höhe von maximal zehn Euro monatlich erstattet werden. Daneben können auch entstandene Kosten für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten erstattet werden.

Die Stadt Duisburg arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Fachbereiche Soziales, Jugend, Bildung und Organisation der Stadtverwaltung stehen bereits seit Wochen in engem Dialog miteinander und natürlich auch mit dem Jobcenter Duisburg und der Bundesagentur für Arbeit.

„Es geht nun darum, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zügig eine möglichst unbürokratische aber dennoch zuverlässige und sichere und natürlich rechtlich einwandfreie Organisationslösung zu erarbeiten“, so Reinhold Spaniel, Sozial- sowie Personal- und Organisationsdezernent der Stadt Duisburg. „Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes auf kommunaler Ebene ist sicherlich eine herausfordernde und umfangreiche Aufgabe. Und trotz engem zeitlichem Korsett und knapper Ressourcen in unserer Stadt bin ich davon überzeugt, dass es wir kurzfristig eine Struktur installieren werden, die einen möglichst niedrigschwelligen und reibungslosen Zugang zum Erhalt der Leistungen ermöglicht. Diesen Anspruch, der vorrangiges Ziel unserer derzeitigen Planungen ist, habe ich im Rahmen der Sitzung der für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes eingerichteten Arbeitsgruppe deutlich unterstrichen.“

Die Stadt Duisburg wird fortlaufend über den Umsetzungsstand des Bildungs- und Teilhabepaketes berichten.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden Zuschüsse gewährt für: Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule (soweit nicht von Dritten übernommen), Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kita (soweit dieses tatsächlich wahrgenommen wird), Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten, Nachhilfeunterricht (notwendig ist eine Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist).

Autor:

Harald Molder aus Duisburg

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