Corona-Pandemie in Duisburg
Spielplätze, Zoos und Museen dürfen wieder öffnen, auch Friseur- und Fußpflegeleistungen möglich
Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung gilt ab Montag, 4. Mai. Damit werden viele Beschränkungen um eine Woche bis zum 10. Mai verlängert - zum Beispiel die von Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie die persönlichen Verhaltenspflichten, die das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung umfassen. Allerdings werden mit der neuen Verordnung auch einige weitere Lockerungen eingeführt.
1. Versammlungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote
Versammlungen zur Religionsausübung
Versammlungen zur Religionsausübung finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt.
In Duisburg werden die beiden großen christlichen Kirchen bis Ende Mai noch keine Gottesdienste feiern. Ausnahmen einzelner Gemeinden kann es geben. Auch spricht sich der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland für eine vorsichtige und schrittweise Öffnung der Moscheen in Abstimmung mit Behörden und Experten aus. Die Merkez-Moschee wird daher noch nicht öffnen.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg empfiehlt, sich diesem Vorgehen der Kirchen und Religionsgemeinschaften anzuschließen. Sollten dennoch Gottesdienste bereits jetzt stattfinden, dürfen nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche daran teilnehmen.
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Dazu zählen unter anderem:
- Volksfeste (nach Paragraf 60b der Gewerbeordnung)
- Jahrmärkte (nach Paragraf 68 der Gewerbeordnung)
- Kirmes-Veranstaltungen
- Stadt-/Dorf- und Straßenfeste
- Sportfeste
- Schützenfeste
- Weinfeste
- Musikfeste
- Festivals
Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres untersagt.
Ausgenommen sind hiervon beispielsweise Blutspende-Termine, Vorbereitungsversammlungen zur Kommunalwahl oder Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereinen.
Bildungsangebote und Prüfungen
Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sind wieder zulässig. Auch dürfen Unterrichtsveranstaltungen in Behörden und Betrieben im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und Berufsaus-, -fort- und -weiterbildungen sowie die dazugehörigen Prüfungen wieder stattfinden. Für alle gilt jedoch, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Einhaltung des Abstandsgebots und zur Begrenzung des Zutritts sichergestellt werden.
2. Freizeit und Kultur
Spielplätze
Die öffentlichen Spielplätze werden in Duisburg ab Donnerstag 7. Mai, wieder geöffnet. Für Begleitpersonen gilt, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Einhaltung dieser Regelungen wird kontrolliert. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Menschen, Spielplätze nur zu nutzen, wenn sie nicht überfüllt sind. Ansonsten können diese im Einzelfall auch wieder gesperrt werden.
Städtische Museen
Zulässig ist nun auch wieder der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen.
Die städtischen Duisburger Museen (Binnenschifffahrtsmuseum und Kultur- und Stadthistorisches Museum) haben entsprechende Vorbereitungen abgeschlossen und werden am Dienstag, 5.Mai, wieder öffnen. Wie in allen städtischen Gebäuden müssen die Abstandsregeln eingehalten und ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Das gilt auch für Lehmbruck Museum, dass ebenfalls ab Dienstag, 5. Mai, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten besucht werden kann. Zudem wurde die Sonderausstellung „Lynn Chadwick. Biester der Zeit“ des bedeutenden britischen Künstlers bis zum 20. September 2020 verlängert.
Zoo Duisburg
Der Zoo Duisburg öffnet für Besucher wieder ab Mittwoch, 6. Mai. Zum Schutz der Besucher, Mitarbeiter und Tiere gelten besondere Regelungen: Das Delfinarium, Tierhäuser und die Spielplätze bleiben geschlossen. Um Abstandsregelungen zu gewährleisten, ist die Anzahl der Besucher, die sich zeitgleich auf dem Zoogelände aufhalten dürfen, auf 1.800 Personen begrenzt. Ist diese Maximalzahl erreicht, können erst dann wieder neue Besucher auf das Gelände, wenn andere Besucher den Zoo verlassen haben. Zum Konzept zur Wiederöffnung gehört auch, dass der Zoo nur über den Haupteingang an der Mülheimer Straße zugänglich ist. Informationsschilder auf dem Zoogelände weisen auf die Verhaltens- und Hygieneregeln hin. Zudem setzt der Zoo gesondertes Personal ein, um Gruppenbildung zu vermeiden und die Einhaltung der Hygiene-Regeln zu kontrollieren.
3. Dienstleistungen und Handel
Friseur- und Fußpflegeleistungen
Unter Beachtung von besonderen Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die in einer Anlage zur Coronaschutzverordnung im Detail festgelegt sind, dürfen ab Montag auch wieder Friseurgeschäfte und die Fußpflege ihre Dienstleistungen anbieten.
Großhandel und Großmärkte
Weiterhin können Privatkunden auch ohne gewerblichen Nachweis in Großmärkten und im Großhandel einkaufen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Ausnahmeregelung zunächst bis zum 8. Mai verlängert.
Autor:Sabine Justen aus Duisburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.