Pro Familia zum Elterngeld

Die pro familia Beratungsstelle Duisburg weist darauf hin, dass sich ab Januar 2011 Veränderungen beim Bezug von Elterngeld ergeben.

Dies betrifft insbesondere Eltern, die Hartz IV, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Hier fällt zum 01.01.2011 der anrechnungsfreie Betrag von 300 € ersatzlos weg.

Eine besondere Härte entsteht dadurch für BezieherInnen von Elterngeld, die ihren Elterngeldanspruch aus 2010 und evtl. 2009 auf zwei Jahre aufgeteilt haben, um den Bezugszeitraum zu verlängern, sich also für das halbe Geld und die doppelte Laufzeit entschieden haben.

Diese Verlängerungsoption muss dringend bis 31.12. 2010 bei den zuständigen Elterngeldstellen widerrufen werden. Bisher war das Elterngeld beim Bezug von ALG II anrechnungsfrei, d.h. man konnte es zusätzlich zum ALG II erhalten. Diese Anrechnungsfreiheit ist nun aufgrund der neuen Gesetzeslage abgeschafft.

Um das Elterngeld für ein Jahr in voller Höhe von monatlich 300€ zu erhalten ist es dringend notwendig, den Widerruf der Verlängerungsoption zu machen. Ansonsten hat man tatsächlich nur Elterngeld in Höhe von 150€ pro Monat erhalten. Und die andere Hälfte ist verloren. Bei einem Widerruf wird die Differenz zu den 300 € ausgezahlt, was im Einzelfall, je nach Geburtsdatum des Kindes bis zu 1.800 € bedeuten kann.

Der Widerruf kann persönlich bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes der Stadt Duisburg vorgetragen oder schriftlich eingereicht werden.

Einen Vordruck für den schriftlichen Widerruf, sowie weitere Informationen zu den Veränderungen erhalten Sie bei pro familia Duisburg Tel. 0203 350700 oder duisburg@profamilia.de-

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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