Ohne Genehmigung nicht erlaubt
Osterfeuer melden
Das Bürger- und Ordnungsamt Duisburg weist darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur im Rahmen öffentlicher, für jedermann zugänglicher Veranstaltungen und auch nur von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 16 bis 22 Uhr gestattet sind.
Außerdem müssen Osterfeuer beim Bürger- und Ordnungsamt unter Fax. 0203/283-8491 oder per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden.
Gerne wird Hecken-Schnittgut als Osterfeuer verbrannt. Hierbei gilt es jedoch verschiedene Regelungen zu beachten: Vor Entzünden des Feuers muss das Schnittgut am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie zum Beispiel Igel in dem schützenden Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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